Das interaktive Online-Magazin seit 1999

Aktuelle Nachrichten, lokale Themen aus Kultur, Wissenschaft, Sport, Politik, Wirtschaft, Rezensionen und Veranstaltungen

Umwelt & Sport

Einschränkung der Grundrechte beim VfB Lübeck?

Am vergangenen Sonntag äußerte sich Andreas Popien als Privatperson im Internetforum des Fankreis VfB Lübeck dazu, wie aus seiner Sicht mit dem (voraussichtlichen) Wechsel von Marcel Gebers zur KSV Holstein umgegangen werden sollte. Drei Tage später erkundigte sich ein Journalist bei Andreas Popien danach, ob er diese Worte im Forum tatsächlich so gemeint habe. Andreas erläuterte diesem Schreiberling, dass er die Attacken gegen Gebers (Anspucken, Sachbeschädigungen) verurteile, aber dennoch aus mehreren Gründen der Meinung ist, dass Gebers nicht mehr für unsere Farben auflaufen solle. Diese Meinung gefiel dem für seine Nähe und Liebe zum VfB bekannten Journalisten offensichtlich nicht und er beendete das Gespräch mit den Worten, „mal sehen, was der Aufsichtsrat und der Vorstand dazu sagen“!

Angestachelt von diesem Journalisten, der übrigens die Gerüchte über den Wechsel von Gebers selbst erst gestreut hat, spielten nun Holger Leu und Wolfgang Piest der Presse vollständig in die Karten und starteten ein öffentliches Schmierentheater gegen Andreas Popien, welches schädigend für ihn als Privat- und als Geschäftsperson ist – das können und werden wir nicht akzeptieren!

Holger Leu hält es offensichtlich für „unerträglich“, dass Personen, die eine Funktion im Verein haben, ihre eigene, private Meinung vertreten. Offensichtlich gilt der Artikel 5 des Grundgesetzes nicht für Funktionsträger im Verein, sofern die eigene Meinung nicht der Denkweise eines Wolfgang Piest oder Holger Leu entspricht:

„Artikel 5 Grundgesetz:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (…)“

Wir lassen nicht zu, dass die Presse, der Vorstand und der Aufsichtsrat den Fans, dem Fankreis VfB Lübeck, den entsandten Fanvertretern das Recht auf freie Meinungsäußerung entzogen werden soll! Es ist nicht das erste Mal, dass dieser Vorstand und dieser Aufsichtsrat Personen, die eine eigene, von der Mehrheit abweichende Meinung, aus den Gremien entfernen will bzw. entfernt – das schauen wir uns nicht länger an!

Dem Protestgrillen im Fan-Contidorf während des Spiels gegen Hannover 96 II schließt sich der Fankreis VfB Lübeck daher auf jeden Fall an.

Wir fordern Holger Leu und Wolfgang Piest auf, sich umgehend öffentlich bei Andreas Popien dafür dieses mediale Schmierentheater zu entschuldigen!