Elterngeldanspruch im ersten und letzten Monat meist gleich hoch
Wiesbaden – Bei knapp 87% aller Eltern, die deutschlandweit Elterngeld erhalten, verändert sich der bewilligte Elterngeldbetrag vom ersten zum letzten Bezugsmonat nicht. Bei den Müttern bleibt die Anspruchshöhe bei nahezu 86% unverändert, bei den Vätern trifft dies zu 91% zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.
Die Statistik zu den im Jahr 2008 beendeten Elterngeldbezügen erlaubt erstmals einen Vergleich der Anspruchshöhe im ersten und letzten Bezugsmonat. Bei rund 13% der Beziehenden verringerte sich danach der bewilligte Elterngeldbetrag zwischen dem ersten und letzten Bezugsmonat. Dies traf in höherem Maße bei Müttern als bei Vätern zu. Während jeder zwanzigste Vater (5%) im letzten Bezugsmonat weniger Elterngeld erhielt als im ersten Monat, war dies bei jeder siebten Mutter der Fall (14%). Bei rund einem Prozent aller Berechtigten war der Anspruch im letzten Monat höher als im ersten Bezugsmonat.
Ursache für einen geringeren Elterngeldanspruch im letzten Bezugsmonat können zum Beispiel die Aufnahme einer Teilzeiterwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs oder der Wegfall des Geschwisterbonusses sein. Ein wegfallender Geschwisterbonus verringerte das Elterngeld bei den im Jahr 2008 beendeten Leistungsbezügen bei 10% der Mütter und bei 3% der Väter. Einen Geschwisterbonus erhalten Eltern, wenn in der Familie ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren leben. Er beträgt 10% des Elterngeldbetrags, mindestens jedoch 75 Euro. Erreicht eines der Geschwisterkinder während der Bezugszeit von Elterngeld die genannte Altersgrenze, fällt der Geschwisterbonus weg. Bei 4% der Mütter und 2% der Väter waren andere Gründe wie zum Beispiel die Aufnahme einer Teilzeiterwerbstätigkeit für die Verringerung des Elterngeldanspruchs maßgebend.
Insgesamt endete im Jahr 2008 für rund 757 000 Mütter und Väter der Elterngeldbezug. Der Großteil dieser Beendigungen (88% beziehungsweise 663 000 Leistungsbezüge) bezieht sich auf im Jahr 2007 geborene Kinder. Mit der Umstellung der statistischen Erhebung von der sogenannten Antragsstatistik auf beendete Leistungsbezüge ab 2008 ist ein Perspektivwechsel verbunden. Mit den beendeten Leistungsbezügen steht die rückwirkende Betrachtung der Situation des Elterngeldbezugs mit Aussagen über die tatsächliche Inanspruchnahme im Vordergrund.