Entführungsfall einer 29jährigen Rendsburgerin
Katja Rathje-Hoffmann, MdL: „Die Verbrechen und der Umgang mit den Straftaten, die dieser Frau angetan wurden, sind ein erschreckendes Beispiel dafür, wie immernoch mit weiblichen Opfern von Gewalt und Stalking umgegangen wird. Die Frau wurde mit einem Cricketschläger geschlagen, ohne Folgen für den bekannten Täter. Sie wurde vergewaltigt, die forensischen Spuren nicht mit der DNA des geständigen Täters abgeglichen. Der Täter wurde nicht verhaftet, weil keine Fluchtgefahr bestand. So konnte er dem Opfer ein drittes Mal Gewalt antun, sie entführen und über drei Tage festhalten. – Die Strafverfolgung hatte hier ausschließlich den Täterschutz im Blick. Opferschutz wäre gewesen, weitere Gewalt an der Frau durch den Stalker effektiv zu verhindern. Stalking, Gewalt an Frauen, Femizide sind in Schleswig-Holstein leider an der Tagesordnung. Wenn der Opferschutz Gradmesser für die Entscheidungen unserer Strafverfolgungsbehörden ist, lassen sich viel Gewaltdelikte an Frauen verhindern. Ich appelliere daher an Polizei und Staatsanwaltschaft, die Fälle durch die Opferbrille zu betrachten und entsprechend zu handeln.“