Entscheidung des Folketings zeigt – Zweifel in Dänemark wachsen
Zum gestrigen Votum des zuständigen Ausschusses des dänischen Folketings, die endgültige Entscheidung über den Bau der Fehmarnbelt-Querung auf Herbst 2015 zu verschieben, erklärt Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Auch in Dänemark wachsen die Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Projekts stetig. Anders als CDU/CSU, SPD und FDP, die den Staatsvertrag trotz zahlreichen offenen Fragen und offensichtlicher juristischer Mängel im Bundestag durchwinkten, sollen die ökonomischen Risiken des Projekts, vor denen auch der Deutsche Bundesrechnungshof eindringlich warnt, noch einmal untersucht werden. Das ist ausdrücklich zu begrüßen.
Nichts anderes fordert auch ein Antrag, den meine Fraktion und ich vor einigen Wochen in den Bundestag eingebracht haben. Dieser wurde gestern, obwohl er exakt die Forderungen des Bundesrechnungshofs wiedergibt, denen sich auch der Rechnungsprüfungsausschuss – wohlgemerkt einstimmig und fraktionsübergreifend – angeschlossen hatte, von CDU/CSU und SPD abgelehnt.
An ihrem gestrigen Abstimmungsverhalten lässt sich ablesen, wie ernst es den schleswig-holsteinischen Abgeordneten der Großen Koalition mit ihren vollmundigen Ankündigungen der letzten Wochen tatsächlich ist. Während die Kanzlerin die Brisanz der Thematik endlich erkannt hat und den dänischen Vertragspartner durch einen Besuch zu besänftigen versucht, verschließen sie weiterhin die Augen vor den Risiken des Projekts.
Vor kurzem nannte Staatssekretär Ferlemannn (CDU) die seit Jahren bestehende Forderung des Bundesrechnungshofs, in Neuverhandlungen über den Staatsvertrag zu treten, noch „Unfug“ (LN vom 28.03.15). Hiervon will die Bundesregierung plötzlich nichts mehr wissen. Auf eine entsprechende schriftliche Frage von mir antwortet das Verkehrsministerium kleinlaut, dass die Prüfung derzeit laufe.
Statt weiterhin auf intransparente Hinterzimmergespräche in Dänemark zu setzen, muss sich die Bundesregierung endlich ehrlich machen. Die bisher von ihr eingeräumten Kosten sind nur die Spitze des Eisbergs. Um Neuverhandlungen des Staatsvertrags führt kein Weg mehr vorbei.
Die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage von Dr. Konstantin von Notz finden Sie hier: