Erbschaftssteuerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
„Einfache Lösungen sind oft die besten. Daher sollte die Erbschaftssteuer abgeschafft werden.“ Das forderte Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer. Nachbarländer wie Österreich und Schweden gingen mit gutem Beispiel voran.
„Hundertprozentige Gerechtigkeit kann es nie geben. Der bürokratische Aufwand bei der Erhebung ist jetzt schon immens.“ So kommentierte der Verbandschef politische Forderungen, die Erbschaftssteuer als Instrument einzusetzen, um eine „gerechte“ Vermögensverteilung zu erreichen. Die Erbschaftssteuer besteuere Vermögen, das aus bereits versteuertem Einkommen erarbeitet worden sei. Das bestrafe die Lebensleistung und widerspreche dem Wunsch vieler Familien, den Kindern die mit Sparsamkeit und Konsumverzicht errichteten Immobilien zu hinterlassen.
Wenn es um Gerechtigkeit ginge, müssten auch Betriebs- und Immobilienvermögen gleichgestellt werden. Auch zahlten Wohnungsunternehmen keine Erbschaftssteuer. Immobilieneigentümer sicherten ebenso wie Unternehmen Arbeitsplätze im lokalen Handwerk, wenn Mittel für Instandsetzung und -haltung sowie Modernisierung aufgewendet würden. Allein in Schleswig-Holstein investierten die privaten Grundeigentümer jährlich rund 1,7 Milliarden Euro und würden rund 43.500 Arbeitsplätze schaffen beziehungsweise sichern. Erben von Immobilien könnten der Belastung durch die Erbschaftssteuer unter Umständen nur durch Verkauf begegnen.
Die Diskussion um die Erbschaftssteuer sei auch immer eine Neiddebatte. Nach seiner Erfahrung gingen die privaten Grundeigentümer verantwortlich mit ihren Immobilien um und würden die Sozialpflichtigkeit des Eigentums sehr ernst nehmen. Das Eigenheim stärke die Eigenverantwortung und sei die beste Altersversorgung. Die privaten Vermieter sicherten mit den zur Verfügung gestellten, qualitativ hochwertigen Mietwohnungen über 60 Prozent der Wohnraumversorgung hierzulande.
„Nur Mut zur Lücke!“ das rief Blažek abschließend der Politik zu. Letztendlich sei es nicht vorgeschrieben, die Erbschaftssteuer zu erheben. Angesichts der Staatseinnahmen auf Rekordniveau seien rund 1 Prozent des Steueraufkommens verzichtbar.
Haus & Grund vertritt die Interessen des privaten Grundeigentums und hat im Lande über 65.000 Mitglieder in 92 Ortsvereinen.