Erbschaftsteuerreform: IHK fordert Verzicht auf weitere Belastungen für den Mittelstand
Die vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichten Eckwerte zur Neuregelung der Erbschaftsteuer führen – anders als noch im Koalitionsvertrag zugesagt – zu einer zusätzlichen Steuerbelastung bei der Übertragung von größeren mittelständischen Unternehmen. Das befürchtet die IHK Schleswig-Holstein. Konkret geht es um die Frage, wie der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Bedürfnisprüfung bei großen Unternehmen realisieren will. „Der Vorschlag geht weit über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht selbst gefordert hat“, betont Dr. Axel Job, Federführer Steuern der IHK Schleswig-Holstein. „Nach dem vorliegenden Eckpunktepapier sollen bereits Erwerbe von Unternehmensvermögen ab 20 Millionen Euro ohne Verschonungsmöglichkeit voll besteuert werden, falls die Erbschaftsteuer aus dem Betrieb oder dem hälftig zu berücksichtigenden Privatvermögen gezahlt werden kann. Das Bundesverfassungsgericht selbst hatte eine Grenze von 100 Millionen Euro angesprochen. Notwendig wird damit außer der Bewertung des Unternehmens auch eine aufwendige und kostenintensive Bewertung des Privatvermögens“, erläutert Job.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat sich im Gegensatz zu den Regierungen anderer Bundesländer für die Verwirklichung dieser Eckpunkte ausgesprochen und auf mögliche zusätzliche Steuereinnahmen für das Land verwiesen. Die IHK Schleswig-Holstein appelliert an die politischen Entscheidungsträger, einen mittelstandsfreundlichen Kurswechsel zu vollziehen. „Noch ist nichts entschieden“, sagt Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein. „Ziel der anstehenden Reform muss es sein, auch die größeren mittelständischen Unternehmen zu fördern und sie beim Generationswechsel weitestgehend belastungsfrei zu halten“, so Kühn. „Diese Unternehmen stellen viele Arbeitsplätze und haben eine große wirtschaftliche Bedeutung für unsere Region. Kapital sollte bei einem Generationswechsel für notwendige Investitionen und den Erhalt von Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen. Die Bereitschaft der nächsten Generation, in Familienunternehmen Verantwortung zu übernehmen, muss dringend gefördert werden. Nur so können wir wichtige inhabergeführte Unternehmen dauerhaft in der Region halten.“ Es sei jetzt die gemeinsame Aufgabe von Politik und Wirtschaft, Lösungen zu finden, damit Unternehmen, gleich welcher Größe, und deren Arbeitsplätze bei einem Betriebsübergang dauerhaft gesichert sind, fordert die Präsidentin.