Erhöhung der Verkehrssicherheit im Töpferweg
Foto: HL · Absolutes Halteverbot soll Übersichtlichkeit und Verkehrsführung verbessern.
Für den Töpferweg besteht seit Anfang dieses Jahres eine erhebliche Beschwerdelage im Zusammenhang mit der dortigen Parksituation. Vor Hausnummer 42B befindet sich eine Lichtsignalanlage, zusätzlich verläuft die Straße in diesem Bereich in einer leichten Rechtskurve. Direkt hinter der Lichtsignalanlage, in Fahrtrichtung Schützenstraße, werden täglich mehrere Fahrzeuge hintereinander geparkt, was zu erheblichen Einschränkungen der Sichtverhältnisse führt.Gegenverkehr kann aufgrund des kurvigen Straßenverlaufes nicht mehr eingesehen werden. Das Parken im direkten Umfeld der Lichtsignalanlage führt zudem zu einem Rückstau, der dazu führt, dass Verkehrsteilnehmende aus der Dornestraße teils erst nach langer Wartezeit in den Töpferweg einbiegen können.
Um in diesem Bereich die Verkehrssicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, soll auf dem Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 34 – 48a, in Fahrtrichtung Schützenstraße, ein absolutes Haltverbot eingerichtet werden. Ausreichend Parkmöglichkeiten sind trotz des Haltverbotes vorhanden.
Durch die geplante Maßnahme soll sich der Parkverkehr in einen der übersichtlicheren Bereiche im Töpferweg verlagern. Sollte sich die Verkehrssituation im Töpferweg durch das Haltverbot in auf dem betreffenden Abschnitt nicht verbessern, wird die Einrichtung weiterer Haltverbote geprüft.
Die Hansestadt Lübeck bittet um Verständnis für diese Maßnahme, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten
