Erst am Flughafen, dann bei der Beschwerde: Passagiere werden zu oft allein gelassen
Nach Flug-Ärger richtig reagieren. Neu aufgelegte Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland hilft Verbrauchern, Ihre Rechte durchzusetzen. Kehl – Gerade in der Urlaubszeit kommt es an Flughäfen vermehrt zu Flugverzögerungen und langen Wartezeiten. Bei Verspätung und Flugausfall räumt die Europäische Union Flugreisenden aber erhebliche Rechte ein. Die Erfahrungen des EVZ Deutschland zeigen jedoch, dass viele Verbraucher von diesen noch nie gehört haben. Und andere, die Ihre Ansprüche einfordern, bleiben dennoch auf Ihren Forderungen sitzen.Was Passagiere wissen müssen und was Ihnen zusteht
In der Broschüre „Fluggastrechte: Clever Reisen!“ werden die europäischen Fluggastrechte und neuesten Urteile auf diesem Gebiet knapp und verständlich wiedergegeben. So haben Passagiere z. B. schon bei Verspätungen ab zwei Stunden und bis zu 1500 km Anspruch auf Erfrischungsgetränke, Mahlzeiten und Telefonate. Ist ein Abflug erst am nächsten Tag zu erwarten, kann eine Hotelübernachtung verlangt werden. Eine finanzielle Entschädigung kann Passagieren ab drei Stunden Verspätung zustehen, sofern an der Verzögerung oder Annullierung kein „außergewöhnlicher Umstand“ Schuld ist. Beträgt die Verspätung mehr als fünf Stunden, können Fluggäste vom Flug zurücktreten und eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
Mögliche Szenarien am Flughafen werden in der Broschüre anhand von Beispielen veranschaulicht. Tipps, zum Beispiel zum Reise- und Handgepäck, sollen Passagiere vor bösen Überraschungen bewahren.
Die gedruckte Broschüre kann per Mail unter info@cec-zev.eu oder telefonisch unter 07851/991480 angefordert werden. In einer Online-Version steht sie neben vielen weiteren Informationen auf der EVZ-Website zur Verfügung: www.eu-verbraucher.de
Schlichtung im Flugsektor: Besserung in Sicht
In Deutschland wird Schlichtung im Flugsektor mangels Interesse der Fluggesellschaften noch immer wenig genutzt, obwohl dies mit der söp (Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr) eigentlich möglich wäre. Umso mehr begrüßt das EVZ, dass der Bundestag im März dieses Jahres einen Gesetzentwurf für eine Schlichtungsstelle verabschiedet hat. Schon ab Januar 2014 sollen sich Fluggäste an sie wenden können.
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Peter Juhani Koop
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Communication / Press affairs
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland