Erster Schritt zur PTZ-Nachnutzung ist getan: Strahlenschutzbehörde erteilt Genehmigung zum Abbau der Kieler Partikeltherapieanlage
KIEL. Der erste Schritt zu einer Nachnutzung der Räume des ursprünglich geplanten Partikeltherapiezentrums (PTZ) in Kiel ist getan: Die schleswig-holsteinische Strahlenschutzbehörde hat heute (19. Juli 2012) die von der Siemens AG beantragte strahlenschutzrechtliche Genehmigung zum Abbau der Partikeltherapieanlage im PTZ erteilt. „“Damit können die Arbeiten zum Rückbau der im Probebetrieb radioaktiv aktivierten Komponenten beginnen““, erklärte der Staatssekretär im Umwelt- und Energiewendeministerium, Ulf Kämpfer.
„“Ich bedaure, dass eine Realisierung des PTZ nicht möglich ist. Kiel verliert damit ein Hochtechnologie-Alleinstellungsmerkmal. Doch jetzt geht es um die Nachnutzung““, sagte der Wissenschaftsstaatssekretär Rolf Fischer und betonte, gut sei eine Nutzung für konventionelle Strahlentherapie auf dem neuesten Stand. Bis gestern noch hatte das Wissenschaftsministerium Gespräche über eine mögliche Fortsetzung des PTZ nach der ursprünglichen Konzeption geführt, in denen klar wurde, dass es keine Aussicht auf eine zeitnahe Fortführung gibt.
„“Wir blicken jetzt nach vorn. Unsere Experten der konventionellen Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Chemotherapie sollen onkologische Patienten in unserer Klinik mit neuester medizintechnischer Ausstattung versorgen““, sagt Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein. Nach den Plänen soll es im Frühjahr losgehen.
Mit der Partikeltherapieanlage sollte es ermöglicht werden, Tumore mit bisher nicht erreichbarer Präzision zu bestrahlen und gleichzeitig das Gewebe in der Nachbarschaft zu schonen. Nach der ursprünglichen Planung sollte ein Patientenbetrieb ab 2012 möglich werden, dieser Plan wurde indes nicht realisiert. Die Vorgängerregierung hat dann im Dezember 2011 eine Auflösungsvereinbarung mit Siemens getroffen.
Mit der jetzt erteilten Genehmigung wird der Siemens AG die Zerlegung und der Rückbau der Anlage erlaubt. Die demontierten Materialien müssen weiterhin in der Anlage gesichert aufbewahrt und vor einem Abtransport auf Radioaktivität untersucht und gegebenenfalls freigegeben werden.