„Es gab gute Gründe für einen Gottesbezug in der Verfassung“
Einen Gottesbezug wird es in der Präambel der neuen schleswig-holsteinischen Landesverfassung nicht geben. Die beiden entsprechenden Anträge hatten zwar große Zustimmung bekommen, die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit aber verfehlt.
Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), bedauerte die Entscheidung und sagte: „Es hätte gute Gründe gegeben, den Gottesbezug in die Präambel aufzunehmen. Eine Demutsformel entwirft kein wie auch immer geartetes Gottesbild, sondern zielt vielmehr auf ein sehr bestimmtes und gefülltes Menschenbild. Es geht um die Abwehr politischer Selbstvergottungsträume und Allmachtsphantasien, die Nationalsozialismus und Marxismus-Leninismus ausgelebt hatten.“ Das Für und Wider sei aber in erster Linie eine politische Frage gewesen. „Wir respektieren die Entscheidung der Abgeordneten, auch wenn wir uns eine andere gewünscht hätten.“
Die Landtagsabgeordneten hatten sich für einen Formulierungsvorschlag ausgesprochen, der den Passus „…in Verantwortung vor Gott und den Menschen…“ in der Präambel nicht berücksichtigte. Der Entscheidung war noch einmal eine intensive Debatte im Landtag vorausgegangen.
Bischof Gothart Magaard machte nach der Abstimmung deutlich, dass er beeindruckt war von dem Ringen der Abordneten um die Frage des Gottesbezuges in der Präambel. „Die intensive Auseinandersetzung darüber ist für mich ein Zeichen der guten politischen Kultur in unserem Land.“