ESM-Urteil: »Ein Urteil über eine demokratische Selbstverständlichkeit«
Die Piratenpartei Deutschland zeigt sich enttäuscht über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) [1]. So hat das Bundesverfassungsgericht zwar die auch von den PIRATEN geforderte und notwendige Beteiligung und Information des deutschen Bundestags anerkannt, doch macht das Urteil nach Ansicht der PIRATEN gleichzeitig den Weg frei für eine wirtschaftspolitische Institution, deren Leistungsfähigkeit und Konsequenzen für die Bewältigung der europäischen Finanzkrise noch unzureichend geklärt ist.
»Im Grunde hat das Bundesverfassungsgericht doch ein Urteil über eine Selbstverständlichkeit getroffen: dass nämlich der Bundestag als Bürgervertretung bei Entscheidungen, die auch ihn betreffen, umfassend eingebunden werden muss. Dass dies notwendig war, wirft ein fahles Licht auf den derzeitigen Zustand der Demokratie«, so Bernd Schlömer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland. »Für die Zukunft fordern wir zudem eine frühzeitige und umfassende Einbindung der Bürger in Entscheidungen, die sie betreffen.«
Die Piratenpartei Deutschland fordert weiterhin, den ESM-Vertrag trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht in Kraft treten zu lassen, bevor nicht alle Fragen geklärt sind.
»Das Bundesverfassungsgericht hat in dem für ihn möglichen Rahmen entschieden. Jetzt ist die Politik gefragt, sich für eine Lösung einzusetzen, die den Bürger wieder in den Mittelpunkt stellt. Oberstes Ziel muss es sein, die europäische Bevölkerung in ihrer Existenz zu schützen und umfassend in den Entscheidungsfindungsprozess einzubinden«, ergänzt Julia Schramm, Beisitzerin im Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland.
Eine öffentliche Debatte setzt Transparenz bei der Arbeitsweise des ESM voraus, die unter den derzeitigen Umständen nicht gegeben scheint. Erst heute hat die Piratenpartei daher 16 Dokumente zum ESM veröffentlicht, die bisher nur Parlamentariern zur Verfügung standen [2].
Laut Urteil darf der Bundespräsident nur unter der Maßgabe unterschreiben, dass für Deutschland die Informations- und Beteiligungsrechte [3] eingehalten werden. So wird sichergestellt, dass weder das ESM-Gremium noch der deutsche Finanzminister Entscheidungen ohne Einbindung des Bundestags fällen dürfen. Weiterhin ist eine Klarstellung erforderlich, dass die Haftung Deutschlands nur mit Parlamentsbeschluss erhöht werden kann.
Quellen:
[1] Urteil BVerfG: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120912_2bvr139012.html
[2] Veröffentlichung vertraulicher Dokumente: https://piratenpartei-bayern.de/2012/09/12/esm-leak-piratenpartei-bayern-veroffentlicht-unter-verschluss-gehaltene-esm-dokumente/
[3] l§§ 3-7 ESMFInG: http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_2291536/SharedDocs/Drucksachen/2012/0401-500/403-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/403-12.pdf