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Politik & Wirtschaft

EU-KOMMISSION GENEHMIGT AGVO-ERWEITERUNG AUF HÄFEN

EU-KOMMISSION GENEHMIGT AGVO-ERWEITERUNG AUF HÄFEN – Die EU-Kommission hat heute den finalen Text zur Erweiterung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für EU-Beihilfen auf Häfen genehmigt. Nach dem heute veröffentlichten Text können die Mitgliedstaaten nun u.a. öffentliche Investitionen von bis zu 150 Mio. Euro in Seehäfen bzw. bis zu 50 Mio. Euro in Binnenhäfen mit voller Rechtssicherheit und ohne vorherige Kontrolle seitens der Kommission tätigen.
Auch die Kosten für die Ausbaggerung von Häfen und Zugangswasserstraßen können nun übernommen werden. Zwischen der Ausbaggerung und der Unterhaltsbaggerung wird nicht, wie ursprünglich geplant, unterschieden.

„Die norddeutsche Wirtschaft begrüßt die heute beschlossenen Änderungen, die die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt erleichtern werden. Investitionen in unsere norddeutschen Häfen sind nun schneller möglich, ohne erst ein langwieriges Notifizierungsverfahren bei der Kommission durchlaufen zu müssen. Wünschenswert wäre jedoch gewesen, dass die Kommission im selben Schritt auch gleich den Beihilfebegriff näher präzisiert hätte“, so Dr. Wolgfang Blank, Vorsitzender der IHK Nord und Präsident der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.

Der Text der Änderungsverordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft.

Die IHK Nord ist der Zusammenschluss 12 norddeutscher Industrie- und Handelskammern aus Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Sie vertreten knapp 700.000 Unternehmen in Norddeutsch-land und stützen sich auf rund 20.000 ehrenamtlich engagierte Unternehmer. Arbeitsschwerpunkte sind die Maritime Wirtschaft mit dem Schwerpunkt Infrastruktur und Seeverkehr, die Energie- und Industriepolitik, der Tourismus, die Ernährungswirtschaft und die Außenwirtschaft. www.ihk-nord.de.