Mit seiner Klage will Breyer erfahren, mit welchen Argumenten vor einigen Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof um Österreichs Pflicht zur Umsetzung der später gekippten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gerungen wurde. Gleichzeitig wehrt sich Breyer gegen ein in erster Instanz angenommenes Verbot der Veröffentlichung von Schriftsätzen aus laufenden Verfahren, dessentwegen ihm die Hälfte der Kosten des Verfahrens auferlegt worden sind.
Kläger Breyer, der bis zu seiner Wahl in den Landtag selbst als Richter tätig war, erklärt:
»Der Generalanwalt unterbreitet dem Gerichtshof großartige Vorschläge für eine transparentere europäische Justiz. Diese Schlussanträge sind ein Durchbruch für meine jahrelangen Bemühungen.
Wir brauchen Transparenz gerade in Fällen, in denen EU-Gerichte über Massenüberwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Die Gültigkeit solcher Eingriffe in unsere Grundrechte geht uns alle an. Die Argumentation und Anträge der Regierungen in Grundsatzprozessen müssen der öffentlichen Kontrolle unterworfen werden. In einer Demokratie ist die Staatsgewalt der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig, auch für ihr Verhalten vor Gericht.
Es geht in diesem Grundsatzprozess nicht nur um die nachträgliche Transparenz der EU-Justiz als europäisches Verfassungsgericht, sondern auch um Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle von Regierungen in laufenden Verfahren. Presse und Öffentlichkeit dürfen in Grundsatzprozessen mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Keine Berichterstattung zuzulassen, bis die mündliche Verhandlung den Prozess abschließt, wäre ein großer Fehler in Zeiten einer Legitimationskrise der EU. Meine Überzeugung ist, dass Prozesse vor dem obersten EU-Gericht nicht zu Geheimverfahren werden dürfen! Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit.«