FDP-Bürgerschaftsfraktion: FDP unterstützt Lübecker Tagesmütter

Die leistungsgerechte Ausgestaltung der Vergütung in der öffentlichen Kindertagespflege ist nach Meinung der FDP der Schlüssel zum Ausbau der qualifizierten Kindertagespflege. Die Hansestadt Lübeck verweigert den Kindertagespflegekräften die Anreize für eine qualifizierte Tätigkeit als Tagespflegekräfte und stellt sie schlechter als „normale“ Arbeitnehmer. Das kritisiert der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Wolfgang Drozella.
Der Gesetzgeber will mit der Ausgestaltung der Vergütung die Kindertagespflege zu einem anerkannten Berufbild entwickeln und bestimmt in § 23 SGB, Abs. 2 SGB VIII eindeutig, dass, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden, sich der Auftraggeber (hier die Stadt) u.a. auch hälftig bei den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligen muss. Unsere mehrfach dem Jugendamt vorgetragene Auffassung, dass auch die Sozialversicherungsbeiträge hälftig zu tragen sind, wurde in diesen Tagen nunmehr nochmals vom Bundesfamilienministerium bestätigt.
SPD und Verwaltung berufen sich jetzt auf einen Bürgerschaftsbeschluss, durch den der Stundensatz für Tagesmütter auf 4,50 Euro festgesetzt wurde – nach Lesart der SPD inklusive Sozialabgaben. Dass damit den Tagesmüttern aber finanziell der „Garaus“ gemacht würde, stört die Genossen nicht, im Gegenteil: So wird gewissen Sozialorganisationen lästige (und für die Stadt günstigere) private Konkurrenz auf dem Gebiet der Kindertagespflege vom Halse gehalten. Die FDP wird das Spielchen nicht mitmachen, sondern in der Bürgerschaft beantragen, den Tagesmüttern die hälftigen Sozialbeiträge zusätzlich zu ihrem kargen Stundensatz zu zahlen.









