Finanzierung des AWO-Frauenhauses für Beratung nach häuslicher Gewalt steht
Lübeck, 24. März 2023. Wenn die Polizei nach häuslicher Gewalt eine sogenannte „Wegweisung“ erteilt, übernimmt in Lübeck das AWO-Frauenhaus die nachfolgende, notwendige Beratung der Betroffenen. Bislang geschieht dies allerdings, ohne dafür eine Vergütung vom Land zu erhalten. Das ändert sich jetzt. Dazu erklärt die Lübecker Landtagsabgeordnete Dagmar Hildebrand (CDU), Mitglied im Sozialausschuss des Landtages: „Anders als in anderen Kreisen oder kreisfreien Städten wird in Lübeck die Beratung in diesen Fällen nicht von einer Frauenberatungsstelle übernommen, sondern ausschließlich vom AWO-Frauenhaus. Für diese Sondersituation stellt das Land auf unseren Antrag hin nun 70.000 Euro bereit. Ich freue mich sehr, dass wir hier eine schnelle Lösung finden konnten, nachdem das AWO-Frauenhaus im Dezember 2022 dem Ministerium mitgeteilt hatte, die Beratung aufgrund des massiven Anstiegs an Fällen ab dem 1. März aus Kapazitätsgründen nicht mehr leisten zu können“.
Das AWO-Frauenhaus berät sowohl die Person, die in der Wohnung verbleibt, als auch bei Bedarf die gewalttätige Person. In letzten Jahren sind die polizeilich ausgesprochenen Wegweisungen in Lübeck massiv angestiegen, im Landesvergleich ist die Anzahl überdurchschnittlich hoch: Lag die Zahl der polizeilichen Wegweisungen in den letzten 5 Jahren bis 2020 noch bei 30-40 Wegweisungen pro Jahr sind sie in 2021 auf 109 und im Jahr 2022 auf 181 gestiegen.
Dazu kommen die Daten der Opfer, die auch ohne häusliche Wegweisung ihre Zustimmung gegeben haben, proaktiv an einem Beratungsgespräch zum Thema häusliche Gewalt angesprochen werden zu wollen. In den Jahren 2021 und 2022 lagen die Zahlen mit 98 bzw. 104 Fällen fast doppelt so hoch wie in den Jahren zuvor.