Flächendeckende Prüfung bei der Künstlersozialversicherung
Das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf zur „Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes“ veröffentlicht, der jegliches Bemühen der Politik zum Bürokratieabbau ad absurdum führt. Geplant ist nämlich die flächendeckende Prüfung aller Betriebe durch die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung. Dabei soll der Prüfzyklus grundsätzlich bei vier Jahren liegen, Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten, die bisher noch keine Künstlersozialabgabe gezahlt haben, sollen alle zehn Jahre geprüft werden. Daneben gibt es ein zusätzliches eigenes Prüfrecht für die Künstlersozialkasse.
Von der grundsätzlichen Fragwürdigkeit des Konstrukts der Künstlersozialversicherung einmal abgesehen, wird hier Bürokratie massiv verschärft. Nach Berechnungen der Rentenversicherung liegen die Kosten dieser Prüfungen um ein Vielfaches über den zu erwartenden Einnahmen. Für Arbeitgeber entsteht die Kostenbelastung gleich doppelt: Einmal in Form von Sozialversicherungsbeiträgen, aus denen die Betriebsprüfung finanziert wird, und noch einmal durch erhöhte Bürokratie bei der Prüfung. Ein Stück aus dem Tollhaus, das mit Effizienz wirklich nichts mehr zu tun hat.
Das Bundesarbeitsministerium rechnet anders: Die erwarteten Einnahmen sollen bei rund 32 Millionen jährlich, der Prüfaufwand bei der Rentenversicherung bei 12,3 Millionen liegen. Dadurch soll der Beitragssatz, der zuletzt von 2013 auf 2014 von 4,1 % auf 5,2 % stark gestiegen war, stabilisiert werden. Nun darf man sicher schon fragen, ob denn selbst nach den eigenen Berechnungen des Ministeriums ein Verwaltungskostenanteil von über 30 % angemessen sein kann. Viel schlimmer noch: Dieser ist vollkommen unrealistisch, denn der kalkulierte Zeitaufwand wird in Wahrheit für eine Prüfung niemals ausreichen. Schließlich müssen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung, die ansonsten bei ihren Prüfungen die Lohnabrechnungen anschauen, für die Prüfung der Künstlersozialabgabe in die Sachkosten, somit die Finanzbuchhaltung einsteigen. Außerdem sind auch die erwarteten Mehreinnahmen eher nach dem Prinzip Hoffnung als nach tatsächlichen Erkenntnissen ermittelt. Denn die bisher durchgeführten Stichproben der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung haben nicht das Ergebnis gehabt, dass Unternehmen ihrer Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse in bedeutsamem Umfang nicht nachgekommen wären.
Selbstverständlich wird der DEHOGA nicht nachlassen, eine vom Aufwand her vertretbare Umsetzung der Künstlersozialabgabe einzufordern – wenn schon die Abschaffung der ohnehin zweifelhaften Sonderstellung der selbständigen Künstler gegenüber allen anderen Selbständigen, die sich eigenverantwortlich versichern müssen, politisch nicht durchsetzbar ist. Das Vorgehen bei diesem Gesetzentwurf beweist aber einmal mehr, dass eine demokratische und sachliche Diskussion gar nicht gewünscht ist: Am gestrigen Donnerstagnachmittag erreichte die Verbände der Referentenentwurf. Frist zur Stellungnahme wurde gewährt bis Dienstag Mittag.