Flüchtlingsrat SH begrüßt Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge
Der Flüchtlingsrat begrüßt die Verlautbarung des Kieler Innenministers Andreas Breitner, dass in Schleswig-Holstein lebende syrisch-stämmige Personen ab sofort einen Antrag auf Familienzusammenführung mit ihren auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg in Syrien befindlichen Angehörigen stellen können. Die Betroffenen bekommen eine Aufenthaltserlaubnis und ihnen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt.Problematisch wird sich bei einigen Familien im Bundesland die Voraussetzung der Verpflichtungserklärung für den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen aufzukommen, herausstellen. „Gegebenenfalls hoffen wir auf positive Ermessensentscheidungen im Einzelfall“ erklärt Martin Link, Geschäftsführer im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.Der Flüchtlingsrat weiß von bis dato allein 74 in Schleswig-Holstein lebenden syrischen Familien bzw. Einzelpersonen mit 467 Angehörigen, darunter 199 Kinder, die sich auf der Flucht befinden (Stand 31.7.2013). Alle warten auf die Möglichkeiten eines Familiennachzugs zu ihren Angehörigen in Schleswig-Holstein. Diese Flüchtlinge sind allerdings von der von der Bundesregierung beschlossenen Kontingentaufnahme der 5.000 syrischen Flüchtlingen – insbesondere aus dem Libanon – wohl nicht erfasst, da eine Registrierung bei UNHCR bis Ende März 2013 im Libanon nicht erfolgt ist. Die überwiegende Mehrheit der uns bekannten Betroffenen mit Bezügen nach Schleswig-Holstein halten sich in Syrien (41 Familien), im Irak (35) und in der Türkei (11) auf. Visa wurden in 10 dieser dem Flüchtlingsrat bekannten Fälle beantragt, in 7 Fällen verweigert und in 3 Fällen bis dato nicht beschieden. Dabei ist zu bedenken, dass es den Flüchtlingen in der Regel faktisch unmöglich ist überhaupt einen Termin zur Vorsprache bei der jeweiligen Deutschen Botschaft zu erhalten.
Der Flüchtlingsrat stimmt mit dem Kieler Innenminister überein in der Erwartung, dass sich für syrisch-stämmige Menschen zeitnah eine bundesweite Verwaltungsgerechtigkeit einstellt und auch die hier bisher inaktiven Bundesländer eine entsprechende Landesaufnahmeverordnung verabschieden.