Flüchtlingsrat begrüßt die Entscheidung der Härtefallkommission
Flüchtlingsrat begrüßt die Entscheidung der Härtefallkommission – Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. begrüßt die heutige Entscheidung der Härtefallkommission im Fall der sechsköpfigen albanischen Familie C. aus Kirchbarkau. Diese wurde am 15. August abgeschoben, nachdem sie am späten Vorabend von der Polizei aus ihrer Wohnung abgeholt worden war. Die Abschiebung fand trotz laufenden Härtefallantrags statt und wurde ungeachtet der Hinweise, die die Ausländerbehörde hierüber frühzeitig erhalten hatte, nicht gestoppt. Der Flüchtlingsrat begrüßt die Ankündigung des Innenministeriums, die Ausländerbehörde bei der Rückholung der Familie nachhaltig zu unterstützen.
„Nun ist es dringend notwendig, die Abläufe und Entscheidungen aufzuarbeiten, die rechtsfehlerhaft die umfangreichen Integrationsleistungen der Familie C. nicht gewürdigt hat“, sagt Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein. „Eine für die Familie und ihre Unterstützerkreise sicherlich schwer belastende Situation hätte vermieden werden können und darf sich keinesfalls wiederholen.“
Die Härtefallkommission hob heute ausdrücklich die große Integrationsleistung der Familie hervor.