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Politik & Wirtschaft

Flüchtlingsrat warnt vor materieller Schlechterstellung im Asylverfahren

Flüchtlingsrat warnt vor materieller Schlechterstellung im Asylverfahren – Der Flüchtlingsrat lehnt die sog. Ankunftszentren ab. „Das Vorhaben bedeutet den Teufel mit dem Belzebub auszutreiben, wenn die bis dato ewig langen Verfahrensfristen nunmehr qua High-Speed-Beschleunigung auf wenige Tage verkürzt werden sollen“, erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Der Zugang zum Asyl-Grundrecht müsse materiell so ausgestattet sein, dass eine qualitative Prüfung und Bewertung der vorgetragenen Verfolgungstatbestände und Fluchtgründe in grundrechtsangemessener Weise stattfinden kann. „Das ist im Format regelmäßig 48-stündiger Verfahrenhektik nicht möglich“, ist Link überzeugt. Denn Fluchtgründe seien höchst prekär, komplex und mit Blick auf die noch im Herkunftsland verbliebenen Familienangehörigen allerhöchst sogfaltsbedürftig.

Schon im normalen Verfahren stellen Anwälte und Gerichte allzuoft eine ungenügende Qualität der Verwaltungsentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge fest.
Das Schnellverfahren in den Ankunftszentren –  Piloteinrichtungen in Bayern und Baden-Württhemberg gibt es schon – führt nach den dortigen Erfahrungen dazu, dass die Asylsuchenden unmittelbar nach Ankunft in einem für sie intransparenten Asylrechtslabyrinth agieren sollen.  Dabei haben sie keine seriöse Chance auf Zugang zu individueller ausführlicher sich auf ihren Fluchthintergrund beziehende Beratung und ggf. fachanwaltliche Rechtshilfe  und Verfahrensbegleitung. Ein Verstoß gegen die Rechtsweggarantie des Artikel 19 GG ist hier akut.

Darüber hinaus bedeutet die ausschließliche Einbeziehung nur der Flüchtlingsgruppen aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern und derer, denen eine sichere Bleibeperspektive zugesprochen wird, eine Ungleichbehandlung gegenüber den Asylsuchenden mit offener Bleibeperspektive. Die Ankunftszentren sind im Ergebnis dessen angemessener aus „Selektionszentren“ zu bezeichnen. Das Konzept verstößt offensichtlich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 GG.

Wenn denn eine Beschleunigung der Asylverfahren ein ernst zu nehmendes Anliegen ist, empfiehlt der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein Bund und Ländern, sich die Forderung der Frühjahrskonferenz der Landesflüchtlingsräte zueigen zu machen. Die Flüchtlingsräte fordern eine Asyl-Amnesty, bei der die hunderttausenden noch unerledigten Asylgesuche nach dem Vorbild vergangener Altfallregelungen oder Bundes- bzw. Landeskontingentaufnahmeprogramme mit Aufenthaltserlaubnissen versehen werden. Das würde  Bundesamt und Gerichten die notwendige Luft für die Konsolidierung ihrer Ressourcen verschaffen, die sie zur qualifizierten Bearbeitung aller künftigen Asylanträge benötigen.