Lübeck Lupe

Flughafen Blankensee: Groß Grönau unterliegt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

FlugH-Einsteigen
In einer Pressemitteilung der Flughafen Lübeck GmbH teilt diese soeben mit: „Mit Schreiben vom 20.05.2008 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mitgeteilt, dass die Beschwerden der Gemeinde Groß Grönau und des Amtes „Lauenburgische Seen“ gegen die für die Flughafen Lübeck GmbH erfolgreiche Entscheidung des OVG Schleswig vom 23.10.2007 vollständig zurückgewiesen werden. Die angefochtene Entscheidung des OVG Schleswig erlaubt der Flughafen Lübeck GmbH die Integration des 300 langen Rollweges „Romeo“ in die Start- und Landebahn. Der Flughafen hat damit eine verfügbare Startbahn von ca. 2.100 m. Grundlage des Verfahrens vor dem OVG war der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig Holstein vom 11.06.2007.

Ausstehend ist noch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in mit gleichem
Gegenstand von 4 Anwohnern des Flughafens.

Quelle: Flughafen Lübeck GmbH