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Lübeck Lupe

Flughafen Lübeck und Aero-Club bestätigen Zusammenarbeit bei Sicherheit

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Offensichtlich bedurfte wieder einmal eine Pressemeldung der Klarstellung: Anlass ist der Beitrag „Ausgrenzung der Hobbyflieger“, wie soeben der Flughafen Lübeck und Aero-Club mitteilen. Sie weisen besagten Artikel zurück und nehmen wie folgt Stellung: Zur Gewährleistung der Sicherheit auf dem Flughafengelände haben die Flughafen Lübeck GmbH und der Aero-Club von Lübeck e.V. (ACvL) am 16. Januar eine grundsätzliche Vereinbarung getroffen. „Wir haben mit dem Flughafen die Errichtung eines Interimszauns verabredet“, bestätigt Thilo Eichler, Vorsitzender des ACvL. „Alle weiteren Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit müssen in künftigen Gesprächen noch zwischen beiden Seiten im Detail geklärt werden“, fügte er an.

Zugleich drückten Geschäftsführer Tom Wilson von der Lübeck Flughafen GmbH und ACvL-Vorsitzender Eichler ihr Befremden über einen am 25.01.08 veröffentlichten Pressebericht aus, in dem vom „Aussperren der Hobby-Flieger vom Gelände des Flughafens“ die Rede ist. Tom Wilson wörtlich: „Offenkundig ist der Autor nicht in Kenntnis der aktuellen Rechtslage, die von uns eindeutige Maßnahmen zur Wahrung der Luftverkehrssicherheit auf dem Airportgelände verlangt“.

Diesbezüglich verweist Wilson auf die EU-Verordnung 2320/2002 und das deutsche
Luftsicherheitsgesetz. Nach dieser ist die sicherheitstechnische Trennung zwischen der Land- und Luftseite eines Flughafens gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Personen erhalten nur Zugang zum Sicherheitsbereich eines Flughafens, wenn sie zuvor entsprechende Kontrollstellen passiert haben.

Diese Regelung gilt für sämtliche Flughäfen, auf denen Flugzeuge mit mindestens 10 Tonnen Abfluggewicht und mehr als 20 Sitzen im Liniendienst verkehren. Dies ist in Lübeck der Fall.

Teilnehmer der Sitzung am 16.01.08 waren: Vier Vertreter des ACvL, vier Vertreter der Lübeck Flughafen GmbH sowie ein Vertreter der Hansestadt Lübeck.

Quelle: Flughafen GmbH