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Politik & Wirtschaft

Fördermittel des Bundes für effizienten Ausbau mit zukunftssicherer Glasfaser nutzen

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt grundsätzlich den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgestellten Entwurf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“. Der Bund stellt zur Breitbandförderung insgesamt knapp 2,1 Milliarden Euro für die kommenden drei Jahre zur Verfügung.

Davon stammen gut 660 Millionen Euro aus den Erlösen der von der Bundesnetzagentur durchgeführten Frequenzauktion, in deren Rahmen unter anderem die Frequenzen der Digitalen Dividende II versteigert worden waren. Die Mittel sollen für den Breitbandausbau in bislang nicht durch hochleistungsfähige NGA-Netze versorgten Gebieten verwendet werden.

Mit dem Förderprogramm des Bundes können bis zu 50 Prozent (in Gebieten mit besonders geringer Wirtschaftskraft bis zu 70 Prozent) der Ausgaben gedeckt werden. Eine Kombination mit Länder-Förderprogrammen ist möglich. Dadurch können weitere 40 Prozent an Förderung hinzukommen. Der Eigenanteil der jeweiligen Kommune liegt bei (mindestens) 10 Prozent.

Der BREKO unterstützt die in der Förderrichtlinie gleichberechtigte Stellung von Betreibermodellen einerseits und der Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken andererseits. Im Falle eines Betreibermodells errichtet die Stadt, der Landkreis oder die Kommune selbst das (passive) Glasfasernetz als wichtige Investition in die Zukunft und lässt es anschließend – auf Miet- oder Pachtbasis – von einem erfahrenen Carrier (aktiv) betreiben und vermarkten. Bei der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erhält der Netzbetreiber von der Kommune einen Zuschuss für den Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes, wenn der Ausbau in dem betroffenen Gebiet sonst nicht wirtschaftlich realisierbar wäre.

„Wir unterstützen alle Modelle, die für einen raschen und effizienten Ausbau mit ultraschnellen Glasfaseranschlüssen in der Fläche sorgen“, betont BREKO-Präsident Norbert Westfal. „Nur so schaffen wir die unverzichtbare Grundlage für die Digitalisierung zum Wohle von Menschen und Unternehmen in Deutschland.“

Das von der Bundesregierung vorgesehene Scoring-Modell hält der BREKO prinzipiell für einen guten Weg, um eine faire und diskriminierungsfreie Bewertung zur Förderung eingereichter Ausbauprojekte treffen zu können. Dabei spielt unter anderem die Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit der verwendeten Technologie eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang kommt es auch auf die erzielbare Bandbreite an, da der Bandbreitenbedarf nach Erhebungen des BREKO in den kommenden Jahren weiter erheblich zunehmen wird. Um die Bandbreitennachfrage auch künftig befriedigen zu können, sollten hier Glasfaseranschlüsse bis zum Gebäude (FTTB) oder bis direkt in die Wohnung (FTTH) im Fokus stehen. Eine solche Glasfaserinfrastruktur stellt daneben auch die Basis für eine leistungsfähige Breitbandversorgung per Mobilfunk (LTE / LTE Advanced) dar.

Kritisch sieht der BREKO allerdings die starke Fokussierung auf das Jahr 2018 mit dem Bandbreitenziel 50 MBit/s für alle Haushalte. Angesichts dieses sehr kurzen Zeithorizonts befürchtet der Verband, dass ein zukunftssicherer und nachhaltiger Glasfaserausbau (FTTB / FTTH) in vielen Fällen nicht realisiert werden kann und stattdessen kupferbasierte Übergangslösungen zum Zuge kommen. „Wir müssen schon heute die Weichen für hochleistungsfähige Gigabit-Netze stellen“, betont BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Es macht keinen Sinn, die schlechtere Technologie zu wählen, nur um ein erstes Bandbreitenziel in sehr kurzer Zeit zu erreichen.“

Der BREKO hält den Aufbau nachhaltiger und zukunftssicherer Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsinfrastrukturen für eine der zentralen Zukunftsaufgaben für Deutschland und fordert in einer Zukunftsagenda mit vier weiteren Telekommunikationsverbänden eine „echte Gigabit-Strategie“ und faire Wettbewerbs-bedingungen ein.

Die in der Förderrichtlinie festgelegte Förderhöchstgrenze von 10 Millionen Euro sollte nach Ansicht des mit gut 130 Netzbetreibern hierzulande führenden deutschen Breitbandverbands deutlich heraufgesetzt werden, damit auch große, kommunenübergreifende Ausbauprojekte ermöglicht werden können. „Wir setzen uns dafür ein, vor allem die Flächendeckung – etwa durch den Ausbau mehrerer zusammenhängender Gebiete – voranzubringen und dadurch ‚Breitbandinseln‘ zu verhindern“, kommentiert Dr. Stephan Albers diesen Punkt der Förderrichtlinie. „Dass solche Projekte funktionieren, zeigen Erfolgsmodelle wie das des 530.000 Einwohner umfassenden Rhein-Neckar-Kreises, in dem sich alle 54 Städte und Gemeinden zusammengeschlossen haben und jedes Gebäude direkt mit Glasfaserleitungen erschließen werden.“