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Politik & Wirtschaft

Folterstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten

Folterstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten  – Heute wird im Bundestag der Gesetzesentwurf zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten (Anlage) debattiert. FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL lehnen die Einstufung dieser Staaten als sichere Herkunftsstaaten ab. Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte verletzt werden, sind keine sicheren Herkunftsstaaten.

Die Bundesregierung beschönigt die Lage, ignoriert Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern und stellt stattdessen Persil-Scheine aus. Damit wird die Menschenrechtssituation in diesen Staaten bagatellisiert.

PRO ASYL hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme verfasst, in der die Menschenrechtslage in den drei Maghreb-Staaten analysiert wird. In allen drei Staaten bestehen gravierende Menschenrechtsprobleme, die eine Einstufung dieser Staaten als sicher verbieten: Es kommt zu Folterfällen und extralegalen Tötungen, Demonstrations- und Meinungsfreiheit sind nicht ausreichend gewährleistet und die Rechte von Frauen oder Homosexuellen werden missachtet. Nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts sind Marokko, Algerien und Tunesien damit keine sicheren Herkunftsstaaten. Dafür müsste Sicherheit vor politischer Verfolgung und vor unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen.

Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat hat zur Folge, dass in den Asylverfahren die Fluchtgründe praktisch nicht mehr ermittelt werden. Der Kern des Asylverfahrens ist jedoch die individuelle Prüfung des Antrags auf Schutz.

Algerien

Die Menschenrechtslage in Algerien entspricht nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an einen sicheren Herkunftsstaat. So ist die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit nicht gewährleistet und die Meinungs- und Pressefreiheit beschränkt. Weitere Menschenrechtsdefizite sind die weitreichende Korruption, die Bedingungen in Gefängnissen und die Misshandlungen von Inhaftierten, Gewalt gegenüber und Diskriminierung von Frauen und die Einschränkung von Arbeitnehmerrechten. Auch kommt es bei der Terrorismusbekämpfung zu Folterfällen.

Marokko

Marokko ist ein kein demokratischer Staat. Die Behörden schränken das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit massiv ein. Das US Departement of State hat zudem Folterfälle in Marokko festgestellt und kritisiert die Korruption in allen Regierungsbereichen und das Fehlen von Rechtsstaatlichkeit. Frauen sind durch die Gesetze nur unzureichend vor sexueller Gewalt geschützt und Homosexualität kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Allein der Westsahara-Konflikt reicht aus, um Marokko nicht als sicheren Herkunftsstaat einzustufen: Marokko hat seit 1975 große Teile der Westsahara annektiert und geht mit massiver Gewalt und Verfolgung gegen sahrauische Aktivisten vor.

Tunesien

Bezogen auf Tunesien reichen die Ausführungen der Bundesregierung zur Menschenrechtslage schon aus, um zu verdeutlichen, dass Tunesien kein „sicherer Herkunftsstaat“ ist. Der Gesetzentwurf selbst bestätigt, dass es zu extralegalen Tötungen in Haft sowie zu Folterfällen gekommen ist und dass eine Bestrafung von homosexuellen Handlungen praktiziert wird, die flüchtlingsrechtlich nicht anders als Verfolgung einzustufen ist. Schon der Gesetzentwurf selbst macht also deutlich, warum sich die Einstufung von Tunesien als sicherer Herkunftsstaat nicht rechtfertigen lässt.

Kontakt:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T. 0431-735 000, office@frsh.de
PRO ASYL e.V., T. 069-24231430, presse@proasyl.de

⦁    PRO ASYL-Stellungnahme: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2016/02/160216_PRO_ASYL_Stellungnahme_GE_Sichere_Herkunftsstaaten_Algerien_Marokko_Tunesien.pdf
⦁    Kriterien des Bundesverfassungsgerichts: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv094115.html