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Verkehr

Für Autofahrer gilt jetzt die Winterregelung

Durchfahrt
An der Obertrave und der Vorderreihe sind Verkehrs- beschränkungen erneut ausgesetzt
Seit heute, Montag 5. Oktober 2009, gilt im Bereich „An der Obertrave“ in Lübecks Altstadt und an der Vorderreihe in Travemünde wieder die sogenannte „Winterregelung“ für die Verkehrsführung. Sie stellt für den Autoverkehr eine Erleichterung dar. Die Hansestadt will gleichzeitig verstärkt gegen Verkehrssünder vorgehen, die sich nicht an die Regelung halten.
Der KFZ-Verkehr aus der Marlesgrube kann jetzt wieder über die Obertrave abfließen, womit die Sommerregelung, die seit Herbst 2004 die Aufenthaltsqualität der umgestalteten Obertrave erhöhen soll, bis kommende Ostern (Gründonnerstag) aufgehoben ist. Heute wurden dafür die Poller in der Obertrave, Ecke Marlesgrube entfernt. Während der Sommerregelung ist das Verlassen des Quartiers Marlesgrube/ Dankwartsgrube nur über Pferdemarkt/ Kapitelstraße/ Parade möglich.
Die Hansestadt, Bereich Verkehr, weist gleichzeitig darauf hin, dass ein durchgängiges Befahren der Obertrave in beide Richtungen dennoch nicht erlaubt ist. Aus Richtung Holstenstraße kommend besteht auf Höhe der Marlesgrube ein Durchfahrtsverbot, in der Gegenrichtung weist ein Rechtsabbiegegebot von der Obertrave in die Marlesgrube. Lediglich für Radfahrer besteht nach wie vor eine uneingeschränkte Befahrbarkeit in alle Richtungen. Mit diesen Maßnahmen soll der Durchgangsverkehr im Quartier unterbunden werden.
In der Vergangenheit kam es nach dem Umbau der Obertrave häufig zu Missachtungen des Durchfahrtsverbotes und des Rechtsabbiegegebotes. Aufgrund dieser Verstöße, die auch zu längeren Rückstaus an der Signalanlage zur Holstenstraße führen, wird in den ersten Wochen nach Einrichtung der Winterregelung eine verstärkte Überwachung durch die Polizei erfolgen. Sie wird Verwarnungen und bei wiederholten Missachtungen auch Bußgeldbescheide erlassen.
Ebenfalls wie in den Vorjahren hat sich heute die Verkehrsregelung in der Vorderreihe in Travemünde geändert. Dort ist im Winterhalbjahr der motorisierte Individualverkehr wieder zugelassen, wo im Sommer ein Befahren nur per Fahrrad und für die Hotelgäste zugelassen ist.