Fraktion21: Bürgerräte in Land und Kommune endlich gesetzlich regeln
Viele Menschen sind unzufrieden mit der Demokratie in Deutschland. Bürgerräte sind eine Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger wirkungsvoller in politische Prozesse einzubeziehen. Die Fraktion21 fordert die Regierungskoalition von CDU und Grünen auf, endlich die entsprechenden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Einführung von Bürgerräten gesetzlich umzusetzen.Hierzu erklärt der für Bürgerbeteiligung und Digitalisierung zuständige Sprecher der Fraktion21 Wolfgang Liedtke: „Im Koalitionsvertrag 2022-2027 zwischen der CDU und Grünen heißt es auf Seite 82: „Wir verankern Bürgerinnenräte und Bürgerräte gesetzlich auf Gemeindeebene und auf Landesebene.”
Bei dieser Form der Bürgerbeteiligung geht es darum, Meinungsbilder der Bevölkerung zu bestimmten politischen und gesellschaftlichen Themen einzuholen. Diese entstehen – anders als bei Umfragen – dadurch, dass zuvor neutrale Experten in einer ausführlichen Befassung zu den aufgerufenen Themen für einen sachgerechten Informationsstand gesorgt haben. Das Besondere am Modell der „Bürgerräte“ ist die Art ihrer personellen Zusammensetzung. Interessierte melden sich nicht selbst. Wer teilnehmen darf, wird durch ein Zufallsverfahren (z.B. Losverfahren aus der Einwohnermeldekartei) ermittelt.
Bürgerräte können nicht allein die Probleme der Demokratie lösen, aber sie stellen ein wichtiges Element dar, damit sich Menschen mit ihrem Engagement und ihren Ideen für ihr Gemeinwesen einsetzen. Das gelingt aber nur dann, wenn es die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben, in den Kommunen optimale Beteiligungsprozesse zu organisieren. Durch die aktive Beteiligung an demokratischen Prozessen können sich darüber hinaus bessere Beziehungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie die sie repräsentierenden Institutionen entwickeln.“
Der Vorsitzende der Fraktion 21, Wolfgang Neskovic ergänzt:
„Die Fraktion21 bedauert, dass das Thema „Bürgerräte“ im kürzlich abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren zu Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften keine Rolle gespielt hat. Es ist zu befürchten, dass der Disput um Bürgerbegehren und die Mindestgröße von Fraktionen dazu führen wird, dass andere sinnvolle Verbesserungen der Bürgerbeteiligung – wie z.B. die landesgesetzliche Festschreibung von Bürgerräten – nunmehr auf die lange Bank geschoben oder sogar in dieser Legislatur überhaupt nicht umgesetzt werden. Die Fraktion21 sieht deshalb insbesondere die Lübecker Landtagsabgeordneten von CDU und Grünen in der Pflicht, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag über die Einführung von Bürgerräten zu erfüllen und eine zeitnahe Beschlussfassung hinsichtlich der gesetzlichen Aufnahme dieser Form der Bürgerbeteiligung herbeizuführen. Insbesondere die Grünen schulden Wiedergutmachung, nachdem sie den jüngst beschlossenen Einschränkungen beim Bürgerentscheid zugestimmt haben.“