Frank Sauter zu TOP 13: Die politische Wirklichkeit sieht anders aus
Der Antragsteller erweckt mit seinem Begehren, für Biokraftstoffe zukünftig die bestehende – beizubehalten den Eindruck, als stünde die Umsetzung dieses Begehrens in der Macht des Landes und des Bundes.Dieses ist nicht so!
Die politische Wirklichkeit in Europa sieht anders und vor allem komplizierter aus: Die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom soll EU-weit harmonisiert werden. Dieses schreibt die EU-Energiesteuerrichtlinie vom Oktober 2003 – einer Zeit in der die Grünen in Bund und Land noch Regierungsverantwortung trugen – vor. Die Umsetzung dieser Harmonisierung in nationales Recht erfolgt hier in Deutschland über das als Referentenentwurf vorliegende neue Energiesteuergesetz. Hierauf nimmt der Antragsteller offenbar Bezug.
Ein Teilaspekt dieses Gesetzentwurfes befasst sich mit der zukünftigen Fördermöglichkeit von Biokraft- und -heizstoffen. Eine vollständige Befreiung von der zukünftigen Energiesteuer wird nicht mehr möglich sein.
Das Ziel der zukünftigen Förderung wird darin bestehen, die höheren Produktionskosten von Biodiesel gegenüber dem Dieselkraftstoff fossilen Ursprungs durch niedrigere Verbrauchssteuerbelastung auszugleichen. Eine darüber hinausgehende steuerliche Entlastung von Biodiesel würde zu einer EU-rechtlich unzulässigen Über-Förderung führen und ist deshalb mit bestehender Rechtslage völlig unvereinbar.
Auch wir als CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hätten es lieber bei der bisherigen Regelung belassen. Aber wir müssen akzeptieren, dass unsere Aufgabe darin besteht, das zukünftige Energiesteuergesetz in der Weise auszugestalten, dass die sehr dynamisch und erfolgreich verlaufene Entwicklung bei Produktion und Nutzung von Biodiesel fortgesetzt wird.
Es gilt, die mittelständische Infrastruktur in Schleswig-Holstein wie Ölmühlen, kleinere Raffinerien, Tankstellen und Umrüster zu erhalten und auszubauen.
Die geplante Pflicht, fossilem Dieselkraftstoff 5,75 % Biokraftstoff beizumischen, schafft eine gesicherte – aber auch veränderte, von Großunternehmen geprägte – Nachfragesituation für Biokraftstoffe.
Darüber hinaus bedarf es einer kritischen Diskussion darüber, ob die in Rede stehenden Steuersätze in ihrer Höhe angemessen sind. Nicht nur ich habe meine Zweifel:
Insbesondere wenn man bedenkt, dass die Umrüstung von Motoren auf verträgliche Biodiesel-Nutzung bis zu 3.000 Euro kostet.
– Hier müssen über den Kraftstoffpreis auch künftig Anreize erhalten
bleiben.
– Es ist anzustreben, durch weitergehende Vergünstigungen den Einsatz
von Biodiesel im Bereich von landwirtschaftlichen und Schwerlastfahrzeugen zu befördern.
– Und es muss über das Energiegesetz sichergestellt werden, dass nach
österreichschem Vorbild nur Stoffe verwandt werden, die in anerkannten und überprüften Gebieten angebaut werden.
Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen werden wir feststellen, dass die verstärkte Nutzung von Biodiesel zu keinerlei Widersprüchen führen wird zwischen fiskalischen Zielen, wirtschaftlicher Dynamik und entlastenden Effekten für unsere Umwelt.









