FREIE WÄHLER zum Gottesbezug in der Landesverfassung
Die Öffentlichkeit debattiert über die Notwendigkeit eines Gottesbezuges in der Landesverfassung. Der Landtag hatte diesen mehrheitlich abgelehnt, nun soll das Volk entscheiden. Die FREIEN WÄHLER in Schleswig-Holstein sitzen in zwei Kreistagen (Steinburg und Schleswig-Flensburg) sowie der Lübecker Bürgerschaft, wurden aber zur Landesverfassung, wie schon zum Landeswahlrecht, im zuständigen Landtagsausschuss nicht angehört.
Zur Debatte um den Gottesbezug erklärt der stellv. FREIE WÄHLER Bundesvorsitzende Gregor Voht aus Lübeck: „Als Befürworter der direkten Demokratie freuen wir uns, dass das Volk zu dieser Frage entscheiden wird. Allerdings ist unsere Freude nicht ungetrübt. Der Volksentscheid zum Gottesbezug täuscht darüber hinweg, dass die neue Landesverfassung als Ganzes nicht dem Volk zur Zustimmung vorgelegt wird. Es ist betrüblich, dass viele gesellschaftliche Gruppen fast schon übereifrig über das Pro und Contra eines Gottesbezuges debattieren, aber keiner mehr über die inhaltlichen Veränderungen in der Verfassung spricht. Bewusst wird uns Schleswig-Holsteinern eine besonders kontroverse Frage zum Streit hingeworfen, damit wir zum großen Ganzen schweigen. Offenbar haben einige Politikstrategen zu viel Karl Marx gelesen und meinen nun, Religion tauge als Opium für das Volk.“
Bereits im Oktober 2014 hatte der stellvertretende Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER, Rainer Schuchardt, gefordert, dass die neue Landesverfassung als Ganzes zur Abstimmung gestellt werden sollte. Immerhin enthält die Neufassung entscheidende Änderungen. So erhält der Inklusionsgedanke Verfassungsrang, die Weiterentwicklung und der Schutz digitale Basisdienste wird erstmals geregelt und auch Bestimmungen zur digitalen Privatsphäre und ein Transparenzgebot finden sich in der Verfassung wieder.
Gregor Voht: „Diese Neuerungen durch Volksabstimmung gesellschaftlich zu legitimieren und zu stärken, würde Sinn machen und eine höhere Identifikation mit der Verfassung schaffen. Stattdessen bleibt dem Bürger in Schleswig-Holstein lediglich, sich auf dem Wahlzettel zu einem Einleitungssatz, dem Gottesbezug, zu verhalten. Das ist ein ausgewachsenes Demokratiedefizit.“