Freihandelsabkommen TTIP und CETA: Neue Chancen für den Handel ohne Aufgabe von Standards
Heute wurde im Bundestag über die Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) und Kanada (CETA) debattiert. Dazu erklärt die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD):
„Obwohl Sigmar Gabriel als Bundesminister für Wirtschaft und Energie dafür gesorgt hat, dass ein transparenter öffentlicher Diskussionsprozess über die Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) angestoßen wurde, sind die Befürchtungen vieler Menschen immer noch groß, Rechte und Standards, für die wir in Europa lange gekämpft haben, wieder zu verlieren. Das gilt insbesondere für zentrale Arbeitnehmerrechte, den Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, in der öffentliche Daseinsvorsorge, der Kultur, dem Tierschutz und bei Lebensmitteln.
Die Sorgen um diese Errungenschaften nehmen wir in der SPD sehr ernst. Zu einem Abbau von wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Standards darf es nicht kommen. Im Gegenteil, die Freihandelsabkommen sollen einen fairen und freien Welthandel ermöglichen und neben der Großindustrie vor allem dem Mittelstand zu Gute kommen. So werden neben den Zöllen die nicht-tarifären Handelshemmnisse, wie Importquoten oder freiwillige Exportbeschränkungen, abgebaut. In derart großen Wirtschafträumen wie den USA, Kanada und der EU eröffnen die Abkommen auch Chancen, die wir wahrnehmen sollten. Deshalb hat sich die SPD mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zusammengesetzt und unsere Bedingungen formuliert, ohne die es keine Zustimmung zu TTIP und CETA geben wird. Dazu zählen:
· ein hohes Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzniveau. Internationale Übereinkünfte, wie die ILO-Kernarbeitsnormen, die sich z.B. gegen Kinderarbeit und Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf richten, müssen in den Freihandelsabkommen festgelegt werden,
· eine Garantie für die hohe Qualität in der öffentlichen Daseinsvorsorge. Den Ländern und Gemeinden muss ein umfassender Gestaltungsspielraum gewährt werden.
Hinzu kommt die Kritik an Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten. Es dürfen keine Doppelstandards eingeführt werden, die ausländische Investoren besserstellen als deutsche Firmen. Schiedsgerichte, vor denen ausländische Unternehmen Staaten verklagen könnten, sind nicht hinnehmbar.