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Freispruch der Lübecker Tortendesignerin Zenz

Nach dem Freispruch der Lübecker Tortendesignerin Sylvia Zenz BUH fordert: Unerlaubte Handwerkausübung sofort aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz streichen Gesetzgeber muss handeln / Tortendesign kein Einzelfall/ Innovative Gewerbetreibende brauchen Rechtssicherheit Nach dem Freispruch einer Tortendesignerin vom Vorwurf der unerlaubten Handwerksausübung durch ein Lübecker Gericht, fordert der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e. V.) die Streichung der „unerlaubten Handwerksausübung“ aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. BUH-Sprecher Jonas Kuckuk erklärte dazu: Kunst oder Handwerk? „Der erfreuliche Sieg der Tortendesignerin verstellt den Blick auf das Grundsätzliche. Sylvia Zenz konnte sich über die Kunst vor dem Zugriff der Handwerksordnung schützen. Andere innovative Gewerbetreibende können das nicht: – So würde ein Raumausstatter, der raffinierte Wandgestaltungen anbietet, unweigerlich mit dem Maler- und Lackiererhandwerk in Konflikt geraten, – ein hoch spezialisierter Restaurator von Oldtimern mit dem Kfz-Mechatronikergewerbe, – ein engagierter Lehmbauautodidakt mit dem Maurerhandwerk, – Selbstständige die Dreadlocks herstellen mit dem Friseurhandwerk und – Möbeldesigner unweigerlich mit der Tischlerinnung. Alle würden vor Gericht vermutlich unterliegen. Damit solche Betriebe endlich ungehindert Luft zu atmen erhalten, muss – im Sinne der Verwirklichung umfassender Gewerbefreiheit – der Meisterzwang im Handwerk ein für allemal abgeschafft werden. Innovative Gewerbetreibende brauchen Rechtssicherheit „Kreative und innovative Selbstständige dürfen nicht ständig in ihrer Existenz bedroht sein, nur weil weniger kunstfertiger Meisterbriefinhaber ihre Reviere mit Hilfe überkommenen Rechtsvorschriften und willfähriger Behörden verteidigen können. Als erste Maßnahme muss der Bundestag deshalb nun schnell das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ändern. Abgrenzungsfragen von handwerklichen Tätigkeiten haben im Umfeld von Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung oder Unterschlagung von Sozialabgaben nichts zu suchen.“ Tortendesign kein Einzelfall „In unserer Beratungsarbeit berichten Gewerbetreibende aus allen Branchen und aus dem gesamten Bundesgebiet regelmäßig von vergleichbaren Diskriminierungen: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die Androhung von Betriebsschließungen und saftige Bußgelder sind an der Tagesordnung. Dabei springen Ordnungsämter meist blind über die Stöckchen, die ihnen von den Standesvertretern der Handwerksmeister hingehalten werden. Wie sich im Lübecker Prozess eindrücklich gezeigt hat allerdings ohne jegliche rechtlich fundierte Grundlage. Um das zu erkennen, benötigte der Amtsrichter gestern gerade mal eine Viertelstunde. Doch oft scheuen Selbstständige langwierige Auseinandersetzungen mit Handwerkskammern, Ordnungsämtern und den Gang vor Gericht und bezahlen die mangelnde Sorgfalt der Behörde, mit der Vernichtung ihrer selbstständigen Existenz. Dieser Zustand muss umgehend beendet werden!“ Weitere Infos und Statements finden Sie unter: http://www.buhev.de/2015/06/pm_luebecker_urteil.html