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Freitag 13. Oktober Rauchmeldertag

FW-LFVSH: Freitag, der 13. Oktober 2017 ist bundesweiter RauchmeldertagFW-LFVSH: Freitag, der 13. Oktober 2017 ist bundesweiter Rauchmeldertag.
Heimrauchmelder gehören in jede Wohnung.

Kiel (ots) – Freitag, der 13. Oktober 2017 ist bundesweiter Rauchmeldertag – Sicher ist sicher!

Rauchmelder sind mittlerweile ein wichtiger Baustein des Brandschutzes bei Privathaushalten. Da in Schleswig-Holstein schon seit langem die flächendeckende Rauchmelderpflicht besteht, müssten eigentlich überall Rauchmelder in Wohnungen installiert sein.

Aber oftmals reiben sich die Einsatzkräfte nur verwundert die Augen – Bei Gesprächen zwischen den Feuerwehren und Bürgern kommt immer wieder zu Tage, dass die Ausstattung mit Rau

chmeldern nicht vollständig oder teilweise gar nicht vorhanden ist. Obwohl die Zuständigkeit für die Installation in der Landesbauordnung klar auf den Eigentümer festgeschrieben ist und der Markt eine riesige Palette von Rauchmeldern bietet.

Rauchmelder können tatsächlich Leben retten! „Hier kann man als Feuerwehr nur immer wieder die Positivbeispiele aufzeigen, bei denen Rauchmel-der in Brandfällen tatsächlich Leben gerettet haben“, resümiert Jörg Taube, Fachgebiet Brandverhü-tung beim Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein. Da heutzutage bei jedem

Zimmer- oder Wohnungsbrand hochgiftiger Brandrauch entsteht, zählt jede Sekunde für die Flucht vor der tödlichen Gefahr. Mit Rauchmeldern als „Frühwarnsystem“ wird den Bewohnern im Brandfall ein Zeitvorteil verschafft, der entscheidend sein kann. Jeder Betroffene ist im Nachhinein überaus froh, dass er unversehrt aus der Gefahrensituation herausgekommen ist und stellt den Nutzen von Rauchmeldern besonders heraus. Mit Aktionen der Feuerwehren im Lande zu den „Brandgefahren im Haushalt“, egal ob am Rauchmeldertag oder auf anderen örtlichen Veranstal-tungen, tragen die Einsatzkräfte im Rahmen der Brandschutzaufklärung aktiv dazu bei, dass die Bür-ger für die tödlichen Gefahren von Brandrauch sensibilisiert werden.

Welche Rauchmelder sind die richtigen? Der Trend geht mittlerweile weg von handelsüblichen, einfachen Rauchmeldern zu höherwertigen und äußerst zuverlässigen Rauchmeldern für den Langzeiteinsatz. Als Qualitätskennzeichen wurde das „Q“ eingeführt. Dies ergänzt das übliche Prüfzeichen (z.B. VdS oder KRIWAN) und weist die bestandene, weltweit härteste Qualitätsprüfung nach. Insbesondere die Qualitätsmerkmale Langlebigkeit, Stabilität, Falschalarmsicherheit und eine Batterielebensdauer von mindestens 10 Jahren sind dabei ausschlaggebend.

Wann müssen Rauchmelder ausgetauscht we

rden? Auch die in Rauchmeldern verbaute Elektronik altert. Deshalb geben Hersteller ein Datum an, bis zu welchem der Rauchmelder bedenkenlos verwendet werden kann. Die Verwendbarkeit von Rauchmel-dern liegt in der Regel bei 10 – 12 Jahren, je nach Hersteller. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist ein Austausch der Rauchmelder (Alt gegen Neu) erforderlich!

Fallen Gebühren für Fehlalarme an? Die

Feuerwehr- und Rettungsleitstellen im Lande nehmen immer öfter telefonische Alarmmeldungen als Folge von ausgelösten Rauchwarnmeldern entgegen. In vielen Fällen lag eine reale Gefahr für Menschen und Tiere vor und durch schnelles Eingreifen konnte die Gefahr abgewendet werden. Ge-bühren fallen bei Fehlalarmen in Privathaushalten nicht an. Dies ist im Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein ausdrücklich so geregelt. Außerdem handelt die Feuerwehr bei einem Fehlalarm durch Rauchmelder nach dem Motto: „Besser einmal mehr alarmiert werden als zu spät kommen“.

Abstellen von Gegenständen im Treppenha

us – Was ist erlaubt? Viele Mieter stellen Kinderwagen, Fahrräder, Schuhe, Schränkchen, Blumenbänke und Schirmständer ins Treppenhaus. Zum einen können diese Gegenstände eine Brandstiftung begünstigen, zum anderen werden die Fluchtwege für die Bewohner und Angriffswege für die Feuerwehr dadurch zum Hin-dernisparcours. Eine Regelung über die Hausordnung hilft, den vielfach vorhandenen Wildwuchs zu begrenzen. Dabei gilt es, Haus- und Hofeingänge sowie Treppen und Flure freizuhalten, denn nur dann erfüllen sie ihren Zweck als Flucht- und Rettungswege.

Fahrräder, Motorräder usw. gehören nicht in Treppenhäuser. Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle sollten im Treppenhaus nur abstellen werden, wenn dadurch die Flucht der Bewohner nicht behindert wird. Schuhe, Schuhschränke, Schirmständer und anderes sollen in der Wohnung aufbewahrt werden, nicht im Treppenhaus.

Auch für allgemeine Treppenhäuser empfiehlt die Feuerwehr die Installation von Rauchmeldern als Frühwarnsystem.