Freitag, der 13. – Rauchmelder retten Leben
Normalerweise denkt jeder „Freitag der 13.“, da kann nur schlechtes passieren. Aber dieser Tag kann auch ein Glückstag sein, indem er Sie daran erinnert, dass Rauchmelder Leben retten können.
An jedem Freitag, den 13. erinnern bundesweit die Feuerwehren daran, dass Rauch schneller ist als Feuer und bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann. Tagsüber wird ein Feuer meistens schnell entdeckt und kann gelöscht werden, aber nachts schlafen nicht nur wir, sondern auch unser Geruchssinn. Wir nehmen die gefährlichen Brandgase nicht wahr.
Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Gefahr und gibt Ihnen und Ihrer Familie den nötigen Zeitvorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei Bränden, 70 % davon nachts in der eigenen Wohnung an den Folgen einer Rauchvergiftung.
Dabei gibt es weit mehr Brandursachen als die bekannten Fahrlässigkeiten wie die Zigarette im Bett oder die in ihrem Gefahrenbewusstsein noch sorglosen Kinder: Vom Hobbykeller bis in den Dachstuhl finden sich in jedem Haushalt unzählige potenzielle Brandquellen. Besonders häufig und gefährlich sind Schwelbrände, die lange Zeit unentdeckt giftigen Brandrauch produzieren und so zur tödlichen Gefahr werden. Dieses auch besonders in der Vorweihnachtszeit. Rauchmelder haben sich hier als vorbeugender Brandschutz bewährt.
Mit Änderung der Landesbauordnung sind „die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen verpflichtet, jede Wohnung mit Rauchwarnmelder auszurüsten“. Dabei „müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Ohne Rauchmelder wird neben der Unsicherheit auch riskiert, dass die Versicherung, ob Wohngebäude oder Hausratversicherung, im Schadensfall nicht zahlt. Teil vieler Versicherungsverträge ist eine Klausel, dass der Versicherungsnehmer sich an die gesetzlichen Vorgaben (in diesem Fall die Landesbauordnung für Schleswig-Holstein) halten muss, ansonsten geht der Versicherungsschutz verloren bzw. kann wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Feuerwehr oder an die Berufsfeuerwehr, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, unter der Telefonnummer 0461-85-1122.