Frist bei Beantragung der Riester-Förderung beachten
Berlin – Riestersparer erhalten jährlich eine Zulage vom Staat. Die Zulage muss aber innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Wer noch die Förderung für 2006 erhalten will, muss seinen Antrag bis Ende des Jahres stellen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Den Zulagenantrag erhalten die Sparer vom Anbieter bei dem sie den Riestervertrag abgeschlossen haben zugeschickt. Der Antrag muss gegebenenfalls um einige persönliche Angaben ergänzt und dann an den Anbieter zurückgeschickt werden. Der Anbieter leitet den Antrag dann an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Dort wird die Zulagenberechtigung geprüft und die Zulage dem entsprechenden Vertrag beim Anbieter gutgeschrieben.
Die Zulage muss für jedes Jahr neu beantragt werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dann wird die Zulage jährlich automatisch vom Anbieter beantragt. Nur Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (zum Beispiel die Geburt eines Kindes) müssen dann noch gemeldet werden.