Tipps & Informationen

FW-LFVSH: Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier

27.12.2012 – 11:26 Uhr, Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein – Kiel (ots) –
   - Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie
     Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   - Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit
     wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in
     geschlossenen Räumen verboten.

    - Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist.
     Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
     Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses
     Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie
     örtliche Regelungen!
   - Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden
     Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen
     nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen.
     Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger)
     niemals noch einmal.
   - Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei
     kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Artikel, die in
     Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen
     über eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für
     Materialforschung und -prüfung) verfügen.
   - Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine
     Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am
     Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
   - Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor
     Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare
     Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und
     Türen geschlossen.
   - Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112.
     Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.