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FW-OH: Neuer Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen hier: Umsetzung der Fahrberechtigungsverordnung

Mit der Fahrberechtigungsverordnung (FahrbVO vom 15.09.2011) wurden die Voraussetzungen für die Einführung des sog. Feuerwehrführerscheines bis 7,5 t geschaffen. Mit der dann bundesweit gültigen Fahrberechtigung dürfen die fahrberechtigten Einsatzkräfte der Feuerwehren Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t, auch mit Anhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination nicht überschritten wird, führen. Wenn auch der Landtag eine schlanke und unbürokratische Regelung getroffen hat, mussten sich die Feuerwehren in der Folge Gedanken machen, wie die neue Fahrberechtigungsverordnung umgesetzt werden kann. Zwar gibt die FahrbVO vor, dass vor Erteilung der Fahrberech-tigung in Theorie und Praxis gewisse Inhalte zu vermitteln sind, gibt aber keine präzisierenden Aussagen über Lehrinhalte bzw. Lehraussagen.Die Feuerwehren des Kreises Ostholstein sind sich der Verantwortung, die mit dem Feuerwehrführerschein einher gehen, bewusst. Eine besondere Verantwortung tragen die Ausbilder (Fahrlehrer) und künftigen Fahrzeugführer ebenso, wie die gesamtverantwortliche Wehrführung. Um eine gewissenhafte und fundierte Ausbildung versichern zu können, haben sich die Amts- und Gemeindewehrführungen des Kreises Ostholstein prinzipiell f ür die folgende Lösung ausgesprochen.

   -	Der Kreisfeuerwehrverband Ostholstein erarbeitet/ erstellt einen
Ausbilderleitfaden, der in der für den theoretischen Teil umfassend 
Lehrinhalte und Lehraussagen zusammenfasst und für die praktische 
Ausbildung geeignete Fahrübungen vorgibt. Diese ist bereits in 
Zusammenarbeit mit erfahrenen Fahrschulausbildern geschehen.
   -	Seitens der Amts- und Gemeindewehrführungen werden geeignete 
Kameradinnen/ Kameraden als Multiplikatoren beauftragt und benannt, 
die künftig in deren Zuständigkeitsbereich die Fahrschulausbildung im
Sinne der FahrbVO übernehmen.
   -	In einem Lehrgang "Ausbilder Fahrberechtigungsverordnung" werden
diese Kameradinnen/ Kameraden in ihre Aufgaben eingewiesen und mit 
den theoretischen und praktischen Ausbildungsteilen vertraut gemacht.
Für den erfolgreichen Besuch dieser Ausbildung erhält der 
Lehrgangsteilnehmer eine Lehrgangsbescheinigung.

Der erste Ausbilderlehrgang findet am 26.11.2011 in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (Bäderstraße 47) in Lensahn statt.