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GBA: Anklage wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) und Al Qaida

10.11.2011 – 10:57 Uhr, Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) – Karlsruhe (ots) – Nr. 34 – Die Bundesanwaltschaft hat am 2. November 2011 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen den 37-jährigen deutschen und afghanischen Staatsangehörigen Ahmad Wali S. wegen Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) und Al Qaida erhoben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). In der nunmehr zugest ellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:Unter dem Einfluss radikal-islamistischer Propaganda entschloss der Angeschuldigte sich Anfang des Jahres 2009, am gewaltsamen Jihad teilzunehmen. Gemeinsam mit Gleichgesinnten reiste er von Deutschland nach Waziristan, wo er sich im Mai 2009 der Islamischen Bewegung Usbekistan (IBU) anschloss. In der Folgezeit begann er eine Kampfausbildung und wirkte an einem deutschsprachigen Propagandafilm mit. Im Sommer 2009 verließ er die IBU und schloss sich der Al Qaida an. In einem Lager der Organisation durchlief er eine Ausbildung an schweren Kriegswaffen wie Panzerabwehrgeschützen und Mörsern, um sich an Kampfeinsätzen der terroristischen Vereinigung zu beteiligen.

Im Juni 2010 wurde der Angeschuldigte von einem hochrangigen Al Qaida-Mitglied dafür vorgesehen, in Deutschland an einem europäischen Netzwerk der Organisation mitzuwirken. Das Netzwerk sollte die finanzielle Unterstützung der Vereinigung sicherstellen, zugleich in Europa aber auch für andere, noch nicht näher konkretisierte Aufträge der Al Qaida-Führung bereitstehen. Nach einer Einweisung in das dafür vorgesehene konspirative Kommunikationssystem reiste der Angeschuldigte nach Afghanistan, um von dort aus nach Deutschland zurückzukehren. Anfang Juli 2010 wurde er jedoch in Kabul aufgegriffen und gelangte in US-amerikanischen Gewahrsam.

Nach seiner Überstellung in die Bundesrepublik Deutschland am 21. April 2011 wurde der Angeschuldigte auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. A pril 2010 festgenommen. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 15/2011 vom 21. April 2011).