GBA: Anklage wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) und Al Qaida
Im Juni 2010 wurde der Angeschuldigte von einem hochrangigen Al Qaida-Mitglied dafür vorgesehen, in Deutschland an einem europäischen Netzwerk der Organisation mitzuwirken. Das Netzwerk sollte die finanzielle Unterstützung der Vereinigung sicherstellen, zugleich in Europa aber auch für andere, noch nicht näher konkretisierte Aufträge der Al Qaida-Führung bereitstehen. Nach einer Einweisung in das dafür vorgesehene konspirative Kommunikationssystem reiste der Angeschuldigte nach Afghanistan, um von dort aus nach Deutschland zurückzukehren. Anfang Juli 2010 wurde er jedoch in Kabul aufgegriffen und gelangte in US-amerikanischen Gewahrsam.
Nach seiner Überstellung in die Bundesrepublik Deutschland am 21. April 2011 wurde der Angeschuldigte auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. A pril 2010 festgenommen. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 15/2011 vom 21. April 2011).