Gebührenordnung gegen Patienten und Zahnärzte
Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein weist die vom Bundesrat am 4.11.2011 vorgeschlagene allgemeine Budgetierung zahnärztlicher Leistungen als inakzeptabel zurück. Der jetzt erneut dem Bundeskabinett zur abschließenden Beschlussfassung vorliegende Entwurf einer ersten Novellierung der 24 Jahre alten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die am 01.01.2012 in Kraft treten soll, ist nach Auffassung der Zahnärzteschaft völlig unzureichend und ein Affront gegenüber dem zahnärztlichen Berufsstand.Die so novellierte Gebührenordnung entspricht weder fachlichen noch betriebswirtschaftlichen Mindestanforderungen an eine private Gebührenordnung. Sie verstößt gegen die Vorschriften des Zahnheilkundegesetzes zum Interessensausgleich und ignoriert die Ankündigung im Koalitionsvertrag zur Berücksichtigung des nachgewiesenen Anstiegs der Praxis- und Lebenshaltungskosten seit 1988. Den Zahnärzten wird nicht einmal die Anpassung an den Punktwert der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugestanden. Damit bleiben mehr als 75 % der Leistungspositionen auch in der novellierten GOZ in Beschreibung und Bewertung unverändert. Zudem wird durch neue Bürokratie neues Konfliktpotential mit Erstattungsstellen vorprogrammiert. Durch Ausweitung der Begründungspflicht wird zudem der verwaltungstechnische Aufwand in den Praxen steigen.
Die vom Bundesrat geforderte Überprüfung der Auswirkungen der Neustrukturierung und –bewertung der GOZ-Leistungen wird letztlich eine Budgetierung privatzahnärztlicher Behandlungen zur Folge haben. Die staatliche Festschreibung des zahnmedizinischen Behandlungsumfanges der Bürger ist Planwirtschaft in Reinkultur und ein Missbrauch der privaten Gebührenordnung, die dem Ausgleich der berechtigten Interessen der Zahnärzte und der Patienten dienen soll. Dieses „Reförmchen“ mit faktischer Budgetierung und Orientierung an fiskal- und parteipolitischen Vorgaben gefährdet letztlich die qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung.