Gefahrengebiete in Schleswig-Holstein abschaffen
Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zur Rechtmäßigkeit eines Gesetzes zu Personenkontrollen in so genannten Gefahrengebieten hat der Landesvorsitzende der Piratenpartei Schleswig-Holstein, Christian Thiessen, eine deutliche Meinung:
„Das Urteil kommt zum selben Schluss wie viele Experten und Bürgerrechtler: Gesetze, die die de facto die Einrichtung eines Polizeistaats befördern sind verfassungswidrig.
Auch in Hamburg wird damit der SPD-geführte Senat und die Polizei an Recht und Gesetz gebunden bleiben. Das mag vielen nicht gefallen, ist aber eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und unseres Landes.
Ähnlich dürfte es sich auch mit den in Schleswig-Holstein eingerichteten Gefahrengebieten verhalten, die Menschen unter einen Generalverdacht stellen, nur weil sie sich gerade am ‚falschen Ort‘ befinden oder gar dort wohnen. Anlasslose Personenkontrollen schaffen eine Atmosphäre der Angst und beschädigen das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig. Mehr und schärfere Überwachung von Unschuldigen ist zudem noch völlig nutzlos und auch angesichts der Personalknappheit unserer Polizei durch nichts zu rechtfertigen.“