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GELD VOM STAAT: TIPPS FÜR DEN UMGANG MIT BEHÖRDEN

Zuschuesse
Ob Unterstützung für Familien mit Kindern, Hilfe während Schul- oder Ausbildungszeiten sowie Studium, Finanzspritzen zu Haus oder Wohnung, Arbeitslosenhilfe oder Zuschüsse für die private Altersvorsorge: Geld vom Staat gibt’s in vielen verschiedenen Lebenslagen. Doch wie wird das Geld beantragt? Und was tun, wenn der Wunsch nach Unterstützung abgelehnt wird? Die Verbraucherzentrale NRW zeigt die Spielregeln für den Umgang mit Behörden:..* Wer ein Anliegen hat, kann sich für eine Auskunft an die zuständige Behörde wenden. Ob per Telefon, Brief oder persönlich – Behörden sind zur kostenlosen Auskunft verpflichtet. Wer individuelle Beratung wünscht, sollte das persönliche Gespräch suchen und sich dafür am besten telefonisch anmelden. Wichtig: Mit der Auskunft allein wird noch kein Verwaltungsakt ausgelöst. Dazu bedarf es eines Antrags.

* Ein Antrag muss schriftlich vorliegen, entweder formlos als normaler Brief oder als Formular. Nach einer angemessenen Frist muss der Antrag bearbeitet sein, bei einfachen Fällen innerhalb eines Monats. Hat die Behörde eine lange Leitung, sollte telefonisch nachgefragt werden, ob der Antrag sein Ziel erreicht hat und eventuell noch einmal auf Dringlichkeit, beispielsweise bei einem Antrag auf Wohngeld, hingewiesen werden muss. Bewegt sich auch dann nichts, hilft vielleicht die Bitte um eine Zwischenlösung, beispielsweise durch einen Vorschuss auf anstehende Zahlungen.

* Flattert ein Ablehnungsbescheid ins Haus, kann dagegen innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden – schriftlich und mit Begründung. Auch wenn Widerspruch eingelegt wird, bleibt die Entscheidung der Behörde zunächst gültig. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur die Klage. Auch dazu bleiben wieder vier Wochen Zeit. Zuständig ist entweder das allgemeine Verwaltungsgericht, das Sozialgericht oder das Finanzgericht.

Weitere Informationen und viele Tipps für alle, die den staatlichen Geldhahn anzapfen wollen, hat der Ratgeber „Zuschüsse vom Staat – Öffentliche Mittel, die Ihnen zustehen“, den die Verbraucherzentrale NRW in Zusammenarbeit mit der Redaktion ARD-Ratgeber Geld herausgegeben hat.

Das Buch informiert über die verschiedenen Mittel, die rund um Familie und Kinder, Schule, Ausbildung und Studium, Haus und Wohnung, Berufstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sowie in den Bereichen Gesundheit und Risikovorsorge, Pflege, Rehabilitation und Behinderung, Private Vorsorge und Rente und Senioren zur Verfügung stehen.

Der Praxis-Ratgeber zeigt zudem, welche Voraussetzungen für einen Antrag auf Zuschüsse aus dem Staatssäckel erfüllt sein müssen und worauf geachtet werden sollte, damit der Wunsch nach finanzieller Unterstützung von der zuständigen Behörde nicht abgelehnt wird. Musterbriefe sowie ein Verzeichnis über Beratungs- und Hilfsangebote runden das Informationspaket ab.
Den Ratgeber „Zuschüsse vom Staat“ gibt’s für 9,80 Euro in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen. Für zusätzlich 2 Euro für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus.

Bestelladresse:
Verbraucherzentrale NRW, Zentralversand, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf.
Oder telefonisch unter 0180/500 14 33, Fax: 0211/38 09-235,
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