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Gelungener Kompromiss in der Bäderverordnung: Der Sonntag und die Feiertage bleiben geschützt!

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt, so schreibt es unser Grundgesetz (Art. 139 GG) vor. Demzufolge findet diese Bestimmung des Grundgesetzes im Arbeitszeitgesetz und in dem Gesetz über Ladenöffnungszeiten ihre Entsprechung. Das hat in einem oft hektischen Alltag und einem aufreibenden Erwerbsleben eine große Bedeutung.Richtig ist, dass für viele Berufsgruppen die Sonntagsruhe nicht gilt: In Krankenhäusern, bei der Polizei, in Hotels, bei den Feuerwehren, in Kraftwerken oder bei der Bahn und an vielen anderen Orten müssen Menschen auch am Wochenende arbeiten. Vergessen wir nicht die Milchbauern und -bäuerinnen, die jeden Tag des Jahres früh aufstehen und ihre Tiere melken und füttern müssen oder Notdienste aller Art und Gastronomie.

Sie arbeiten, damit wir alle sicher und komfortabel leben können. Aber nur, weil es für bestimmte Berufsgruppen nicht zu gewährleiten ist, am Wochenende frei zu haben und dies in den jeweiligen Familien oft zu großen Belastungen führt, müssen wir dies nicht allen Menschen zumuten!

Das freie Wochenende ist eine soziale Errungenschaft. Es wurde von den Gewerkschaften hart erkämpft. Der freie Sonntag steht in einer sehr viel tieferen geschichtlichen, kulturellen und religiösen Tradition. Nach dem Ersten Konzil von Nicäa (325) bestimmten Kaiser Konstantin und Papst Silvester I. gemeinsam den Sonntag als christlichen Ruhetag. Seit den 1980er Jahren wurde die Sonntagsruhe im Ladenschlussgesetz vor allem von der FDP und Teilen der CDU/CSU sowie vom großen Einzelhandel angegriffen. Aufweichungen der Sonntagsruhe waren die Folge.

Ich führe das deswegen so ausführlich aus, weil man bei FDP sowieso, aber auch bei der CDU nicht den Eindruck gewinnen kann, dass diese Werte des Grundgesetzes, diese kulturellen Wurzeln unserer Gesellschaft, eine Bedeutung hätten. Die CDU hat sich unterschiedslos der FDP mit ihrem neoliberalen Ökonomismus angepasst. Wo bleibt eine politische Identifizierbarkeit der CDU? Was man im positiven Sinne als politischen Konservatismus der CDU zuordnen möchte, kann man schlechterdings nicht finden. Der Sonntag ist zu schützen? Schweigen bei der CDU.

Der Sonntag ist zu schützen!

Dies ist jedenfalls unsere grüne Überzeugung und es entspricht unseren Werten, für die wir weiter eintreten werden. Der Schutz der Sonntagsruhe ist auch ein Bestandteil nachhaltigen Lebens.

Ich komme zur Bäderregelung: Für unser Land als Tourismusstandort ist die Sonntagsöffnung der Geschäfte gleichwohl von großer Bedeutung. Dieses Spannungsverhältnis gilt es politisch zu befrieden. Im Koalitionsvertrag steht, wir werden im Dialog mit den AkteurInnen die schleswig-holsteinische Bäderregelung auf ein ausgewogenes Ausnahme-Regel-Verhältnis zurückführen. Uns Grünen geht es darum, im Ladenschlussgesetz und der daraus abgeleiteten Bäderverordnung eine Balance zwischen ökonomischen Interessen des Einzelhandels und den Ruhebedürfnissen der Beschäftigten zu finden.

Die neue Landesregierung hat dabei einen neuen Konsens für eine Bäderregelung für Schleswig-Holstein gefunden. Dieser Kompromiss im kulturellen, rechtlichen und ökonomischen Zielkonflikt ist unserem Wirtschaftsminister gut gelungen.

Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion auch bei den Gewerkschaften, bei der Tourismuswirtschaft und nicht zuletzt bei den Kirchen.