Gemeinden nicht alleine lassen
Zu den Vorschlägen des Bundesverbands Windenergie (BWE) und zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts über die Ausweisung von Windenergieflächen sagt der energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen: „Die Begründung des Urteils ist nun da. Revolutionär neue Schlussfolgerungen sind dem nicht zu entnehmen. Wir dürfen die Gemeinden nicht mit diesen schwierigen Fragen und Entscheidungen alleine lassen. Ich halte es nach wie vor für geboten, dass das Land von seinen Möglichkeiten (Paragraph 35 Abs.3 Baugesetzbuch) Gebrauch macht, die Windkraftentwicklung landesplanerisch zu steuern.
Die schleswig-holsteinische Einigkeit in der Windkraftpolitik ist ein hohes Gut. Der Vorschlag des BWE muss ernsthaft diskutiert werden. Bislang bevorzugen wir die Ausweisung der Eignungsflächen gegenüber Vorranggebieten wegen der ausschließenden Wirkung auf nicht ausgewiesene Gebiete.
Bei der schwierigen Rechtslage nach dem Urteil kostet eine rechtskonform landesplanerische Neuaufstellung Zeit und Aufwand. Bis dahin sollten vor allem sensible Räume, wie zum Beispiel Inseln, Halligen und die Halbinsel Eiderstedt vor Wildwuchs geschützt werden. Dazu sind besondere gesetzgeberische Anstrengungen zeitnah erforderlich.
Eine Nichtzulassungsbeschwerde der Landesregierung nur aus taktischen Gründen (Zeitgewinn) verbietet sich für ein Verfassungsorgan aus rechtsstaatlichen Gründen. Die höchstrichterliche Überprüfung bestimmter Teile der Urteilsbegründung könnte im Hinblick auf die zukünftige Landesplanung allerdings geboten sein.“
Die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau, ergänzt:
„In den kommenden Wochen muss der Weg in die Zukunft mit allen Beteiligten intensiv diskutiert und entschieden werden. Wichtig ist dabei, den parteiübergreifenden Konsens in Schleswig-Holstein zu bewahren und die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Windenergie zu erhalten. Dafür braucht es die Steuerung durch das Land.“