Gemeinsame Pressemitteilung / BVND informiert: / Rechtsgutachten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht: / Angst vor generellen Tätigkeitsverboten ist unbegründet
Heidenheim (ots) – Angesichts der allgemeinen Verunsicherung über die Auswirkungen der Impfpflicht für Gesundheitsberufe hat der Berufsverband der niedergelassenen Diabetologen in Sachsen (BVNDS) ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Die renommierte Kanzlei STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte kommt darin zu dem Schluss, dass Mitarbeiter, auch wenn sie den vom Infektionsschutzgesetz geforderten Immunitätsnachweis nicht vorlegen, nicht mit einem sofortigen Verlust ihres Arbeitsplatzes rechnen müssen. Vorsorgliche Kündigungen seien nicht notwendig. Erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt, entscheidet dieses, ob es tatsächlich ein Tätigkeits- und Betretungsverbot gegenüber dem Arbeitnehmer ausspricht oder zunächst Auflagen (Impfung) oder ein Bußgeld verhängt. Legt der Arbeitgeber Wert darauf, dass der Mitarbeiter trotz fehlenden Impfnachweises weiterbeschäftigt wird, empfiehlt es sich, dem Gesundheitsamt Gründe darzulegen, die die Ermessensausübung in diesem Sinne beeinflussen können. Auch sieht das Infektionsschutzgesetz keine Meldepflicht des Praxisinhabers selbst bezüglich seiner Person vor. Daher sind Ankündigungen bezüglich notwendiger Praxisschließungen ab Mitte März nicht nachvollziehbar. Das Gutachten geht auch auf mögliche Haftungsrisiken ein und stellt klar, dass präventive Infektionsschutzmaßnahmen (Hygienekonzept) bei der Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern ohne Immunitätsnachweis eine erhebliche Bedeutung haben können. So erscheint es angebracht, von den betreffenden Mitarbeitern z.B. eine taggleiche Testung auf SARS-CoV2 zu fordern. Berufsverband der niedergelassen tätigen Diabetologen in Sachsen (BVNDS): Der BVNDS ist der Berufsverband der niedergelassen tätigen Diabetologen in Sachsen. Er ist ein Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten, die sich auf dem Gebiet der Diabetologie besonders qualifiziert haben, in Niederlassung tätig sind und die Anerkennung als Schwerpunktpraxis tragen. Zweck des Vereins ist, die Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus in Sachsen zu verbessern, eine Bündelung von Interessen wahrzunehmen und die Kooperation der Beteiligten im Betreuungsprozess zu unterstützen. Der Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen e.V. (BVND): Der Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen e.V. setzt sich für die sozial- und berufspolitischen Interessen der Diabetologen in niedergelassenen Schwerpunktpraxen ein. Der BVND vertritt hausärztlich und fachärztlich niedergelassene Diabetologen. Zu den Zielen des BVND gehört die Sicherung der Versorgungsqualität von Patienten mit Diabetes mellitus. Der BVND betreibt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über das Krankheitsbild Diabetes mellitus. Weitere Informationen zum BVND unter www.bvnd.de Rechtsanwaltskanzlei Stephan & Hein: STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte wurde am 01.01.2011 in Leipzig durch die Rechtsanwälte Nico Stephan und Matthias Hein gegründet. Laut einer Umfrage der WirtschaftsWoche als eines der führenden deutschen Wirtschaftsmagazine in Kooperation mit dem Handelsblatt Research Institut gehört die Sozietät zu den Top- Kanzleien in Deutschland im Bereich Medizinrecht, speziell für Ärzte, Kliniken und Versicherer. Herr Rechtsanwalt Matthias Hein wird zudem als besonders empfohlener Anwalt für den Bereich Medizinrecht / Arzthaftungsrecht ausgewiesen. Pressekontakt: Michaela Wilde Pressereferentin BVND Fon 07321/94691-18 m.wilde@med-info-gmbh.de Original-Content von: Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen e.V. (BVND), übermittelt durch news aktuell
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