Genehmigung Haushalt
Genehmigung Haushalt – Zu der Genehmigung der Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion Lars Rottloff: „Ich danke dem Innenministerium für die klaren Worte. Die deutlichen Hinweise zum Lübecker Haushalt sollten Leitlinien für die Zukunft sein.
So heißt es in der Genehmigung, dass nicht vergessen werden darf, „dass der Haushaltsausgleich auch mittelfristig nicht erreicht wird und aufgelaufenen Defizite in erheblicher Höhe (329 Mio. €) abzubauen sind.“ Wir sind folglich zu weiteren Sparanstrengungen aufgefordert.
Dabei weist das Innenministerium zum wiederholten Mal darauf hin, dass „unverzüglich Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen [sind], die eine fortdauernde Belastung des städtischen Haushaltes [durch die städtischen SeniorInnenEinrichtungen] zügig beenden.“ Auch bleibt die Hansestadt weiterhin aufgefordert, „die freiwilligen Zuweisungen und Zuschüsse insgesamt weiter zu reduzieren und auf das Notwendigste zu beschränken.“
Der zentrale Kritikpunkt des Landes am Lübecker Haushalt bezieht sich allerdings auf die Investitionsplanung. Die Planung der Hansestadt widerspreche der Gemeindehaushaltsverordnung, nach der Einzahlungen und Auszahlungen nur in Höhe der voraussichtlich zu erzielenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen sind.
Dabei bemängelt das Innenministerium, dass die Hansestadt im Jahr 2016 nur rund 29% der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen von rund 175,9 Mio. Euro verausgabt hat. Eine durchschnittliche Verwendungsquote von mindestens 60% erwartet die Landesregierung zur Einhaltung der Gemeindehaushaltsverordnung.
Da diese Verwendungsquote auch im kommenden Jahr in der Hansestadt nicht erreicht werden wird, hat das Land die Kreditaufnahme für Investitionen der Hansestadt reduziert. Gleichzeitig wird die Hansestadt aufgefordert, die Investitionsplanung zu überprüfen und „dabei insbesondere die tatsächliche Umsetzungsmöglichkeit in den Blick zu nehmen.“
Damit wird die Verwendungsquote eindeutig zu „Saxes Verschwendungsquote“, wenn bewilligte Mittel nicht ausgeschöpft und dann vom Land zusammengestrichen werden. Mit anderen Worten: Das Geld steht für Investitionen nicht mehr zur Verfügung, Maßnahmen werden nicht umgesetzt.
Diese Aufforderung gilt nicht nur für den Kernhaushalt, sondern auch für die Haushalte der Entsorgungsbetriebe, der Stadtwerke Holding und des Kurbetriebs, die ebenfalls eine „niedrige Verwendungsquote der für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel aufweisen.“
Daran wird deutlich, dass die Versäumnisse in der Hansestadt nicht am Mangel der Mittel, sondern an dem Willen und der Organisation des Bürgermeisters zur Umsetzung der Beschlüsse der Bürgerschaft liegt.
Ein augenfälliges Beispiel hat die Bürgerschaft mit der Sanierung der Kantstraße in ihrer letzten Sitzung behandelt. Die Mittel standen seit 2015 zur Verfügung. Doch begonnen wurde die Maßnahme bisher nicht.
So verzehrt die Hansestadt Lübeck langsam ihr Eigenkapital, dass nach Feststellung des Innenministeriums bis 2020 um weitere 112,6 Mio. Euro schrumpfen wird.“