Gesunde Natur ist Voraussetzung für Landwirtschaft
Symbolbild: Gemini KI generiert camel · Gesunde Natur ist Voraussetzung für Landwirtschaft
- BUND SH zur Diskussion um Nutzungsbeschränkungen in der Landwirtschaft
- Gemeinsame Sicherung von Ernährung, Wasser und biologischer Vielfalt ist nur mit einer Kombination aus intensiv und extensiv genutzten sowie Naturschutz-Flächen möglich
„Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen vor pauschaler Flächenstilllegung“ ist Thema im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags Schleswig-Holstein. „Statt zu fragen, wie Landwirtschaft vor fachlich und rechtlich gebotenen Nutzungsbeschränkungen geschützt werden kann, sollten wir uns alle fragen, wie die Ernährungssicherheit und die biologische Vielfalt gemeinsam erhalten werden können“, schreibt Bini Schlamann vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) in der Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung des Umwelt- und Agrarausschusses.
Eine pauschale Stilllegungspflicht gab es in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren nicht. Selbst die Pflicht im Rahmen der EU-Agrarpolitik, einen geringen Prozentsatz der Flächen jahresweise nicht zu bewirtschaften, wurde 2024 gestrichen. „Nichts und niemand muss vor Flächenstilllegung geschützt werden. Geschützt werden müssen Knicks, Gewässer, Moore und Wälder, die unsere Landschaft strukturreich machen und das Überleben der bestäubenden Insekten und anderer Kleintiere sichern“, erklärt Dr. Florian Schulz, Sprecher des Landesarbeitskreis Land und Natur des BUND SH.
„Auf Flächen, die nicht oder nur extensiv bewirtschaftet werden, arbeiten die Leistungsträger der Natur: Bestäuber, Regenwürmer, Bodenmikroorganismen und Wiesenvögel erhalten Nährstoffkreisläufe, machen Böden fruchtbar und ermöglichen Ernten überhaupt erst“, betont Bini Schlamann. Allein die weltweite Bestäubungsleistung von Insekten wird auf 430 Milliarden Euro jährlich beziffert. „Wer die Natur schützt, sichert die Produktionsgrundlage der Landwirtschaft. Das ist kein Gegensatz zu leistungsfähiger Landwirtschaft, sondern deren Voraussetzung.“
Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz ist keine Nutzungsbeschränkung, wie der BUND SH betont. Mit rund 320.000 Hektar Dauergrünland schützt Schleswig-Holstein – nach den Mooren – den zweitgrößten terrestrischen Kohlenstoffspeicher des Landes. Laut Roter Liste der Biotoptypen Deutschlands gelten 90 Prozent der Grünlandbiotope als gefährdet. Ein qualitativer Grünlandschutz durch Vertragsnaturschutz und angepasste Beweidung existiert hingegen nur auf rund 16.000 Hektar.
Der BUND vermisst in der schriftlichen Anhörung zu dem Thema außerdem eine kritische Auseinandersetzung mit dem Gewässerschutz. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist nicht erfüllt, der Vollzug der Landesdüngeverordnung in den roten Gebieten stockt. Die Zielvereinbarungen des Aktionsplan Ostseeschutz (APOS) sind zu wenig ambitioniert bei der Reduktion von Nährstoffen. Auch der weitere niedrige Ökolandbau-Anteil und der Naturschutzgebietsanteil liegt hinter den eigenen Zielen zurück. „Der Naturschutz ist eklatant unterversorgt – nicht die Landwirtschaft übermäßig eingeschränkt“, sagt Florian Schulz vom BUND SH. „Wir müssen die Debatte auf die gemeinsame Sicherung von Ernährung, Klimaschutz, Wasser und biologische Vielfalt ausrichten.“
