Gesundheitsminister Garg begrüßt Versorgungsgesetz für flächendeckend gute medizinische Versorgung
KIEL. Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg hat den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über das neue GKV-Versorgungsstrukturgesetz begrüßt. Der jetzt zur Beratung im Bundestag vorliegende Entwurf enthalte entscheidende Schritte zur Sicherstellung einer hochwertigen medizinischen Versorgung. Garg sagte: „“Aus schleswig-holsteinischer Sicht steht im Vordergrund, dass die Versorgung der Menschen mit ärztlichen Leistungen sichergestellt wird. Der Entwurf der Bundesregierung zum Versorgungsgesetz geht hier in die richtige Richtung. Mehr Flexibilität in der Bedarfsplanung und Anreize für die Mediziner zur Niederlassung in unterversorgten Regionen sind geeignete Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung der ambulanten Versorgung.““
Garg weiter: „“Richtig ist aber auch, dass Mediziner nicht durch ökonomische Fehlsteuerung vor der Niederlassung auf dem Land abgeschreckt werden dürfen. Darum ist es gut, wenn Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten von Maßnahmen der Mengenbegrenzung ausgenommen werden.““
Der Minister betonte zudem: „“Die Tatsache, dass die die Kassenärztlichen Vereinigungen größere Gestaltungsspielräume bei der der Honorarverteilung bekommen bedeutet die Möglichkeit und Verantwortung zur Schaffung von finanziellen Anreizen für die Niederlassung in unterversorgten Regionen“.“ Zugleich beweise dieser Gestaltungsspielraum, dass eben keine Lösung von Problemen allein durch mehr Geld der Versicherten vorgesehen sei.
Insgesamt sei anzuerkennen, dass der Bund sich deutlich auf die Forderungen der Länder zur Stärkung von Länderkompetenzen zubewegt habe. Garg: „Daher appelliere ich an die Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, das Gesetz bei der erforderlichen Beratung im Bundesrat konstruktiv zu begleiten.