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Politik & Wirtschaft

Glasfaserförderung des Bundes läuft weiter / Sogar mehr Kommunen können 2020 von Unterstützung profitieren / Förderberatung wird vom Bund bezahlt / Ein Interview mit Dr. Martin Fornefeld, Micus (FOTO)

Düsseldorf (ots) – Dr. Fornefeld, in Deutschland gibt es immer noch reichlich graue und weiße Flecken beim schnellen Internet. Läuft die Förderung des Bundes beim Breitbandausbau tatsächlich wie geplant zum Ende des Jahres aus und werden die Kommunen mit schlechtem Netz dann alleine gelassen? Martin Fornefeld: „Nein, genau das wird nicht passieren. Ursprünglich sollte Anfang 2020 eine neue Förderrichtlinie in Kraft treten. Da diese aber nicht fertig geworden ist, wird die bestehende Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland über den 31. Dezember 2019 hinaus verlängert. Anträge zur Förderung des Breitbandausbaus können von den Kommunen damit auch 2020 noch eingereicht werden. Die Richtlinie gilt so lange, bis eine neue Richtlinie zur Förderung des Glasfaserausbaus in „weißen“ und in „grauen Flecken“ in Kraft tritt.“ Die Unterstützung der Kommunen durch den Bund bleibt also erstmals bestehen. Oder hat die EU dabei nicht auch ein Wörtchen mitzureden? Fornefeld: „Genau das ist der Grund, warum die neue Richtlinie noch nicht in Kraft getreten ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) befindet sich in der Frage der Ausgestaltung der neuen Förderung aktuell in der Abstimmung mit der EU-Kommission, die eine Überarbeitung der NGA-Rahmenregelung als beihilferechtliche Grundlage einer neuen Förderrichtlinie genehmigen muss. Da die EU-Kommission wesentliche Punkte des Entwurfs des BMVI sehr kritisch bewertet, ist nicht damit zu rechnen, dass das EU-Verfahren dazu zeitnah abgeschlossen sein wird.“ Was wird sich in der Ausgestaltung der Unterstützung Ihrer Meinung nach zukünftig ändern? Fornefeld: „Ein ganz wesentlicher neuer Punkt wird die Einbeziehung der grauen Flecken des Breitbandausbaus sein. Das sind nach bisheriger Definition Versorgungsbereiche, in denen ein Telekommunikationsanbieter Leistungen über Kupferanschlüsse zur Verfügung stellt. In der Mehrzahl der Fälle ist das dann der ehemalige Monopolist. Bisher ist eine Förderung nur möglich, wenn die Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s erfolgt, dies sind die sogenannten weißen Flecken. Diese neue Regelung wird zu einer erheblichen Ausweitung der Fördermöglichkeiten der ländlichen Bereiche in Deutschland führen.“ Und nun die für Gemeinden mit unzureichender Internetversorgung wichtigsten Fragen: Können Kommunen ihre Fördermittel weiter abrufen wie bisher? Fornefeld: „Ja, derzeit ändert sich nichts im bestehenden und bekannten Förderverfahren, das aber nur für die weißen Flecken gilt. Also die gute Nachricht ist: Kommunen können sich weiter auf den Weg begeben, ob sie dann nach der bestehenden Regelung oder gegebenenfalls bereits nach der neuen Regelung den Antrag stellen, kann dann zu gegebener Zeit entschieden werden. Aber alle Verfahrensschritte sind weiter verwendbar.“ Wird es eine zeitliche Limitierung geben? Fornefeld: „Nein, denn in diesem Fall ist es so geregelt, dass die bestehende Richtlinie so lange gilt, bis eine neue Richtlinie zur Förderung des Glasfaserausbaus in Kraft tritt. Also haben wir nicht das Problem, dass irgendein Termin von Seiten der Kommune eingehalten werden müsste. Denn im Zweifelsfall wird die neue Förderrichtlinie eher vorteilhafter für den Antragsteller.“ Und welchen Anteil übernimmt der Bund? Fornefeld: In der bisherigen Förderrichtlinie übernimmt der Bund je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Kommune 50 Prozent bis 70 Prozent der Fördersumme, die Differenz zu 90 Prozent wird im Regelfall von den Bundesländern übernommen. Zehn Prozent der Kosten verbleiben als Eigenanteil bei den Kommunen. Auch hier gibt es Ausnahmen, für Kommunen, die in schwierigen Haushaltslagen sind, wird in einigen Bundesländern auch der Eigenanteil übernommen.“ Und was müssen Kommunen dafür leisten? Fornefeld: „Sie müssen sich auf den Weg machen, das Förderantragsverfahren beim Bund zu durchlaufen. Hier empfiehlt es sich aus der Erfahrung von über 150 Förderprojekten, sich einen erfahrenen Berater zur Seite zu stellen. Die Komplexität des Breitbandausbaus ist hoch und die Fallstricke zahlreich. Die Beratungsleistungen bei der Bearbeitung der Förderanträge bezahlt übrigens ebenfalls der Bund.“ Herr Dr. Fornefeld, wir bedanken uns für Ihre Einschätzungen. Über MICUS Strategieberatung GmbH MICUS Strategieberatung GmbH ist eines der deutschlandweit führenden Beratungsunternehmen in den Bereichen Breitbandausbau, Marktstudien sowie IKT-Strategien. Wir unterstützen und beraten unsere Kunden in ihren wichtigsten Entscheidungsprozessen, um somit zielorientiert an der Umsetzung von Projekten zu arbeiten. Seit unserer Gründung im Jahr 2000 lassen wir uns am Erfolg unserer Beratungsarbeit messen. Unser Erfolg misst sich an der Vielzahl zufriedener Kunden und den erfolgreichen Umsetzungen unserer Planungen. Nach unseren Plänen wurden bereits Breitbandprojekte in über 150 Landkreisen und Kommunen mit mehr als 10 Millionen Einwohnern mit und ohne Förderung durchgeführt. Wir sind eines der führenden Unternehmen in der Beantragung von Bundes- und Landesfördermitteln. Pressekontakt: Monika Rech-Heider rheintext medien Apenrader Straße 7 50825 Köln Tel.: 0221/93119286 Email: monika.rech@rheintext.com Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/126959/4466722 OTS: MICUS Strategieberatung GmbH Original-Content von: MICUS Strategieberatung GmbH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de