Glückspielstaatsvertrag
Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Scheitert die Lizenzvergabe der anderen 15 Bundesländer an Glücksspielanbieter wegen rechtlicher Schwierigkeiten? „Seit über einem Jahr sehen sich die anderen 15 Bundesländer nicht in der Lage, auf der Basis des geltenden Glücksspielstaatsvertrages Lizenzen für Sportwetten und Online-Casinospiele zu vergeben.Offensichtlich gibt es bei der Umsetzung dieses Vertrages massive rechtliche Probleme. Und Schleswig-Holstein, das aufgrund des hier geltenden Glücksspielrechts problemlos Lizenzen vergeben hat, ist diesem Vertrag beigetreten“. Mit diesen Worten kommentierte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, die Tatsache, dass bislang vom Glücksspielkollegium keine einzige Lizenz vergeben wurde.
„Die Bundesländer blamieren sich bis auf die Knochen. Durch das federführende Land Hessen wurde extra eine Anwaltskanzlei zur Unterstützung bei der Lizenzvergabe eingeschaltet. Trotzdem – oder gerade deswegen – geht nichts voran.
Schleswig-Holstein wäre gut beraten, aus diesem Vertrag sofort wieder auszusteigen und sich auf das funktionierende schleswig-holsteinischen Glücksspielrecht zu verlassen“, so der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki.
Es verdichteten sich die Anzeichen, dass die Lizenzvergabe wegen unheilbarer rechtlicher Schwierigkeiten komplett zu scheitern drohe:
„Wir fordern die Landesregierung auf, die Öffentlichkeit über den Umfang der Probleme mit dem neuen Staatsvertrag transparent zu informieren“, so Arp und Kubicki. Mit einer Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion soll diese Transparenz nun hergestellt werden.