Gut gedacht – nicht gut gemacht Viele Pflichten treffen die Unternehmen gleichzeitig: Ernährungswirtschaft fordert Belastungscheck
Bild: Gemini KI generiert_(c) TBF · AMV und pro agro warnen vor einem dichten Umsetzungskalender – Politik muss die Gesamtwirkung auf mittelständische Hersteller prüfen
Nicht eine einzelne Vorschrift, sondern die Gleichzeitigkeit neuer Pflichten wird für viele Lebensmittelhersteller zum Problem. Innerhalb weniger Monate müssen Unternehmen Vorgaben zu Verpackungen, Umweltaussagen, entwaldungsfreien Lieferketten, Cybersicherheit und Tierhaltungskennzeichnung umsetzen. Zugleich steigen Arbeitskosten, während Energie, Rohstoffe und Logistik auf hohem Niveau belasten. Die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) und pro agro e.V., der Agrarmarketingverband des Landes Brandenburg, fordern deshalb einen verbindlichen Belastungscheck, der die Gesamtwirkung aller Maßnahmen auf kleine und mittlere Betriebe prüft.
Der Umsetzungskalender ist bereits voll
Die europäische Verpackungsverordnung PPWR ist seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anzuwenden; weitere Anforderungen folgen gestaffelt. Am 27. September greifen die neuen EmpCo-Regeln gegen irreführende Umweltaussagen. Für große und mittlere Unternehmen beginnt am 30. Dezember 2026 die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung bei relevanten Rohstoffen wie Rind, Kakao, Kaffee, Palmöl und Soja. Für die meisten kleinen und Kleinstunternehmen folgt sie am 30. Juni 2027.
Zum 1. Januar 2027 startet zugleich die Pflicht zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung, zunächst für frisches Schweinefleisch. Am selben Tag steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro je Stunde. Bereits seit Dezember 2025 gelten die deutschen NIS2-Vorgaben zur Cybersicherheit. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geht bundesweit von rund 1.782 betroffenen Einrichtungen in Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln aus.
„Unsere Betriebe haben nicht eine neue Aufgabe auf dem Tisch, sondern mehrere gleichzeitig. Verpackung, Cybersicherheit, Lieferketten, Kennzeichnung und Lohnanpassungen beanspruchen dieselben knappen Fachkräfte und dieselbe Liquidität. Wer jede Regel nur für sich bewertet, unterschätzt die tatsächliche Belastung.“
Tobias Blömer, Vorsitzender des AMV
Kosten und Aufwände entstehen an mehreren Stellen
Lebensmittelhersteller müssen Verpackungen und Etiketten prüfen, Lieferantendaten beschaffen, IT-Systeme anpassen, Nachweise dokumentieren und Beschäftigte schulen. Kleine und mittlere Betriebe verfügen dafür meist nicht über eigene Abteilungen. Häufig greifen dieselben Mitarbeiter parallel mehrere neue Regelwerke auf, während sie das Tagesgeschäft absichern müssen.
Externe Beratung, neue Software und technische Umstellungen erhöhen den Aufwand zusätzlich. Fraglich bleibt zudem, ob die Umsetzung aller Verordnungen bis hinunter zum kleinsten regionalen Produzenten und Vermarkter wirklich zielführend ist und noch der Intention der neuen Regelungen dient. Die bisherigen Anstrengungen und Erfolge im Bereich Marketing und Vertrieb und damit auch in der Sichtbarmachung regionaler Produktion und Wertschöpfung dürfen hierdurch nicht konterkariert werden.
Hinzu kommt ein enger wirtschaftlicher Spielraum. Höhere Löhne wirken nicht nur auf Beschäftigte im Mindestlohnbereich, sondern auf die gesamte Entgeltstruktur. Steigende Kraftstoffpreise verteuern Transporte und Vorleistungen. Energieintensive Kühlung, Erhitzung, Trocknung und Reinigung lassen sich nur begrenzt verschieben. Können Hersteller diese Kosten im Handel nicht vollständig weitergeben, fehlen Mittel für Modernisierung, Automatisierung und Energieeffizienz.
Regionale Herkunft darf nicht zum Rechtsrisiko werden
AMV und pro agro sehen besonderen Klärungsbedarf bei der Umsetzung der EmpCo-Regeln. Wahrheitsgemäße Herkunftsangaben wie „aus Mecklenburg-Vorpommern“ oder „aus Brandenburg“ werden nicht pauschal verboten. Unsicherheit kann jedoch entstehen, wenn regionale Zeichen, Namen oder Bildwelten zugleich als Aussage über Umweltvorteile verstanden werden könnten. Bund und Länder müssen deshalb rechtzeitig erläutern, wie überprüfbare regionale Herkunft weiterhin rechtssicher kommuniziert werden kann.
Für die Netzwerke geht es dabei um gewachsene Vermarktungsstrukturen. Der AMV bringt seit mehr als 25 Jahren, pro agro seit fast 35 Jahren Hersteller mit Handel, Gastronomie und Großverbrauchern zusammen. Wenn Unternehmen aus Sorge vor Abmahnungen auf regionale Hinweise verzichten, verlieren kleinere Hersteller Sichtbarkeit und Handelspartner eine wichtige Orientierung bei der Sortimentsgestaltung.
„Die Ziele von Verbraucher-, Umwelt- und Cyberschutz stellen wir nicht infrage. Entscheidend ist aber, dass die Umsetzung dieser Regelungen nicht zu einer zusätzlichen Wettbewerbsverzerrung zulasten kleiner und mittlerer Betriebe führt. Bürokratie darf diesen Betrieben nicht die Zeit und Kraft nehmen, die sie für ihre eigentliche Arbeit und den Wettbewerb um Marktanteile benötigen. Dabei muss regionale Herkunft weiterhin klar und rechtssicher sichtbar bleiben.“
Dorothee Berger, Vorsitzende von pro agro
Neue Abgaben nur nach belastbarer Folgenprüfung
Zusätzlich hat die Bundesregierung angekündigt, ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen; ein konkretes Gesetz steht noch aus. Aus Sicht der Netzwerke darf eine solche Abgabe nicht losgelöst von den bereits laufenden Kosten- und Umstellungsprozessen beraten werden. Vor einer Entscheidung müssen wirtschaftliche Auswirkungen, die erwartete Lenkungswirkung und realistische Übergangsfristen transparent geprüft werden.
Sechs Forderungen für eine umsetzbare Wirtschaftspolitik
- Vor neuen Gesetzen eine kumulative Belastungsprüfung durchführen, die Kosten, Personalbedarf und Fristen für kleine und mittlere Lebensmittelhersteller realistisch abbildet.
- Für PPWR, EmpCo, EUDR, NIS2 und Tierhaltungskennzeichnung einen abgestimmten Umsetzungsfahrplan mit verständlichen Vollzugshinweisen vorlegen.
- Doppelte Nachweise vermeiden und bereits vorhandene Unternehmensdaten zwischen zuständigen Stellen nutzbar machen.
- Überprüfbare regionale Herkunftsangaben rechtlich absichern und Unternehmen frühzeitig vor Abmahn- und Haftungsrisiken schützen.
- Neue Steuern oder Abgaben nur nach transparenter Folgenabschätzung und mit ausreichenden Übergangsfristen einführen.
- Bei kleineren regionalen Produzenten und Vermarktern prüfen, ob die Umsetzung aller Verordnungen sinnvoll ist, und dort Ausnahmen vorsehen, wo sie nicht der Intention der Regelungen dient.
Ausblick: Norddeutscher Ernährungsgipfel
Wie sich Kosten, Marktveränderungen und politische Vorgaben bereits auf die wirtschaftliche Lage der Betriebe auswirken, stellen AMV und pro agro am 24. September 2026 beim 9. Norddeutschen Ernährungsgipfel im Hotel Neptun in Rostock-Warnemünde vor. Dort werden die Ergebnisse aktueller, getrennt durchgeführter Unternehmensbefragungen aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gegenübergestellt.
Über die Netzwerke
Der AMV ist das Branchennetzwerk der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Er verbindet seit über 25 Jahren Hersteller, Handel, Dienstleister, Wissenschaft und Politik und unterstützt Marktzugang, Absatzförderung, Kooperation und Wissenstransfer.
Der Verband pro agro engagiert sich seit fast 35 Jahren für die Vernetzung und Vermarktung von Brandenburger Angeboten und Dienstleistungen aus den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie Land- und Naturtourismus.
