GUTHABEN AUS ENERGIERECHNUNGEN SIND UNVERZÜGLICH ZU ERSTATTEN – ÜBERHÖHTE ABSCHLÄGE UNZULÄSSIG
VZ/NRW Energieversorger müssen Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren. Zudem sind Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az I-20 U 136/14, Urteil vom 16.12.2014) in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen ExtraEnergie GmbH in zweiter Instanz entschieden. Eine Revision schlossen die Richter aus. „ExtraEnergie sollte seine unzulässige Abrechnungspraxis jetzt schleunigst revidieren“, erklärt Jürgen Schröder, Energierechtsjurist der Verbraucherzentrale NRW. Kunden rät er, auf unverzügliche Erstattung etwaiger Guthaben und eine realistische Abschlagsermittlung zu pochen…
Internet: http://www.vz-nrw.de