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Politik & Wirtschaft

Hammer Urteil: OLG Stuttgart entscheidet gegen DAIMLER – Erfolg für Verbraucher

Köln (ots) – In den Abgasskandalfällen hat DAIMLER die ersten Schlachten im Januar 2019 verloren. Seitdem ebbt der Erfolg nicht ab. Wie sich das OLG Stuttgart positionieren würde, war bislang nicht klar. Dies vor allem deswegen, weil sich einige Kammern am Landgericht Stuttgart entgegen dem Mainstream querstellten. Vor allem die 20. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart bereitete den Verbrauchern in der Vergangenheit erhebliche Schwierigkeiten. Es wurde erwartet, dass die Verbraucher mit Expertenwissen die einzelnen technischen Umstände des Abgasskandals beschreiben. Doch damit ist jetzt Schluss! Denn der 3. Zivilsenat des OLG Stuttgarts hat ein Machtwort gesprochen: Der für Daimler zuständige 3. Senat des Oberlandesgericht Stuttgart hat sich offensiv zugunsten der Verbraucher positioniert und verortet nunmehr die Darlegungslast unmittelbar bei Daimler (AZ: 3 U 101/18)! Damit ist für die Verbraucher eine erhebliche Entlastung eingetreten. Ein weiterer Meilenstein! Dies ist der Grundstein für eine Tsunami-Klagewelle gegen die Daimler AG. Herr Rechtsanwalt Oguz Korumtas, Inhaber der Kanzlei Korumtas aus Köln, ist der festen Überzeugung, dass die Aufklärungen nunmehr Bestand haben und die Prozesse zu Gunsten der Verbraucher gewonnen werden. Er selber betreibt in seiner Kanzlei über 2000 Verfahren betreffend den Abgasskandal. Diese neue Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Verjährungsfristen der Ansprüche gegen die Automobilhersteller, so Rechtsanwalt Oguz Korumtas. Diese werden sich nämlich durch Eingeständnisse der Automobilhersteller um Jahre nach hinten verschieben. Dies zeigt sich vor allem an dem jüngsten Beispiel des Automobilherstellers Volkswagen, wo der Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG, Herr Herbert Diess, öffentlich im Fernsehen den Betrug eingeräumt hat. Eine Bestätigung erfolgte durch das OLG Oldenburg. Etwaige Ansprüche gegen VW können somit aufgrund des Geständnisses bis Ende 2022 geltend gemacht werden, dies wurde auch bereits gegenüber Focus Online ausgeführt: http://ots.de/2EpZdX. Pressekontakt: Oguz Korumtas Kanzlei Korumtas Frankfurter Straße 1-3, 51065 Köln Tel.: 0221 99 59 910 FAX: 0221 99 55 828 4 E-Mail: Info@Kanzlei-Korumtas.de Original-Content von: Kanzlei Korumtas, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de