Politik & Wirtschaft

Handelskammer Hamburg und IHK Lübeck vertiefen Kooperation

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Die Handelskammer Hamburg und die IHK Lübeck bauen ihre Kooperation weiter aus. Dazu haben sich beide Kammern auf einen Kooperationsvertrag verständigt, der zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll, und eine frühere Vereinbarung von November 2004 weiter entwickelt. Kernpunkte des Vertrages, den die beiden Präsides Dr. Karl-Joachim Dreyer und Bernd Jorkisch heute der Presse vorstellten, sind gemeinsame Dienstleistungsangebote, die Kooperation im Back-Office-Bereich und eine engere personelle Verzahnung beider Kammern. „Damit stärken wir die Leistungskraft der Kammern für unsere Unternehmen und unterstützen das Zusammenwachsen unserer gemeinsamen Wirtschaftsregion“, so Dreyer und Jorkisch. Beide machten zugleich deutlich, dass parallel auch die Kooperation mit allen schleswig-holsteinischen Kammern ausgebaut werden solle. Dazu erhalte der Kooperationsvertrag eine Öffnungsklausel für eine künftige enge Zusammenarbeit der Kammern in Schleswig-Holstein und Hamburg. Die vereinbarten Kooperationen sollen in enger Abstimmung mit der im Aufbau befindlichen IHK Schleswig-Holstein erfolgen. Künftig werden sich die beiden Kammern im Bereich Dienstleistungen bei ihrer Leistungserbringung an denselben Qualitätsstandards orientieren und diese durch ein einheitliches System und durch Zusammenarbeit sicherstellen.

Die beiden Kammern bauen eine gemeinsame Technologiedatenbank auf, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu den Technologieangeboten der Region zu erleichtern. Außerdem beteiligt sich die IHK Lübeck am Multifunktionalen Standortinformationssystem (MUSIS) der Handelskammer Hamburg.

Als weitere Projekte, zu denen gemeinsame Initiativen geplant werden, nannten Dreyer und Jorkisch insbesondere vorrangige Verkehrsprojekte wie
– die Fahrrinnenanpassung der Elbe,
– die feste Fehmarnbeltquerung,
– die südliche Weiterführung der A 21 mit östlicher Elbquerung nach Fertigstellung
der A20,
– sowie die Elektrifizierung der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck.

Weitere Initiativen werden zur Förderung
– des Logistik-Clusters,
– des Live-Science-Clusters,
– der Hochschulkooperation,
– des Technologietransfers,
– des Regionalmarketings,
– des Tourismus,
– sowie für ein abgestimmtes Flächenmanagement in der gemeinsamen Region
vorgesehen.

Im Bereich Back-Office schließt die IHK Lübeck mit der Handelskammer Hamburg einen Dienstleistungsvertrag über

– Leistungen im Bereich der Buchhaltung
– und der Erteilung von telefonischen Auskünften durch das Tele-Informations-Center
der Handelskammer Hamburg.

Beide Kammern werden ihr Personalentwicklungswesen vereinheitlichen. In diesem Zusammenhang vereinbaren beide Kammern gegenseitigen Personalaustausch zum Zwecke des Know-How-Transfers und personelle Hilfestellung zur Überwindung kurzfristiger Personalengpässe. Die Handelskammer Hamburg öffnet ihre Weiterbildungsangebote für Mitarbeiter der IHK Lübeck. Die fachliche Leitung der im Verwaltungsbereich tätigen Mitarbeiter der IHK Lübeck übernimmt der Leiter des Geschäftsbereiches Zentrale Aufgaben (GZ) der Handelskammer Hamburg.

Besonders deutlich wird die personelle Verzahnung der beiden Kammern im Ehren- und Hauptamt durch die folgenden Regelungen, die die Zusammenarbeit und die gegenseitige Vertretung festlegen:

– Die Präsidien der beiden Kammern treffen sich mindestens einmal jährlich, bei Bedarf öfter, um alle grundlegenden Fragen der beiderseitigen Kooperationen zu erörtern und zu entscheiden.

– Die Präsides respektive die Hauptgeschäftsführer vertreten sich bei Abwesenheit ihres Pendants in allen Fragen, die die gemeinsame Region und die beiden Kammern zugleich sowie die in diesem Vertrag vereinbarten Kooperationen betreffen.

– Die Präsides und Hauptgeschäftsführer der beiden Kammern stimmen sich insbesondere in gemeinsamen Fragen gegenüber Dritten ab und vertreten sich in den entsprechenden Gremien im Falle der Verhinderung einer Kammer.

– Zum Zweck der weiteren Vertrauensbildung und der Vertiefung der Zusammenarbeit nehmen die Hauptgeschäftsführer der beiden Kammern jedes Quartal an einer Geschäftsführungsbesprechung der jeweils anderen Kammer teil. Ferner erhält jeder Hauptgeschäftsführer das Recht zur Teilnahme an Präsidialsitzungen und Vollversammlungen der jeweils anderen Kammer.

– Die beiden Kammern führen insbesondere gemeinsame Sitzungen ihrer Fachausschüsse durch.

Ferner werden die beiden Kammern einen Regionalausschuss aus Mitgliedern der Vollversammlung bilden, um gemeinsame regionale Themen zu beraten. Die IHK zu Flensburg und zu Kiel werden eingeladen, sich an diesem Regionalausschuss zu beteiligen.

Dreyer und Jorkisch hoben hervor, dass der Kooperationsvertrag ausdrücklich eine Klausel zur Weiterentwicklung des Regionalausschusses enthält und damit die Klammerfunktion zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein über die IHK Lübeck verdeutlicht. Denn sofern es auf der Ebene zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer Einigung über die Einrichtung eines Regionalausschusses kommt, geht der Regionalausschuss Hamburg/Lübeck darin auf. Mit der Vertiefung ihrer Kooperationen wollen die Handelskammer Hamburg und die IHK Lübeck einen Beitrag zur Vertiefung der Zusammenarbeit der Kammerorganisationen in Hamburg und ganz Schleswig-Holstein leisten. Erklärtes Ziel ist, dass die bilaterale Vereinbarung nach Möglichkeit in einer umfassenderen Vereinbarung zwischen der Handelskammer Hamburg und den drei schleswig-holsteinischen IHKs aufgeht. Die Handelskammer Hamburg und die IHK Lübeck bieten ihren schleswig-holsteinischen Schwesterkammern hierzu umfassende Gespräche an.